Und wieder steht ein Gewinner des nächsten Architektenwettbewerbs am Zollhafen fest: Die zwei schicken „Townhäuser“ hinterm Rewe / neben dem Biergarten F. Minthe designen „HPP Architekten“ aus Düsseldorf. Ein Gebäude besteht aus Miet-, das andere aus Eigentumswohnungen. Laut Jury überzeugte der Entwurf mit seinen „besonders hohen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten“. Das Gremium lobte das Zusammenspiel mit den Nachbargebäuden sowie die Unterscheidbarkeit zu den anderen „Hafeninseln“ am Zollhafen. Das Projekt besteht aus zwei Gebäuden und verteilt sich auf zwei Inseln. Das Objekt auf der Hafeninsel III wird eine Fassade mit unterschiedlich farbigen Ziegeln erhalten, die Immobilie auf der Hafeninsel II mit sandsteinfarbenen Betonelementen.
Im Sommer 2019 hatte die Trei Real Estate die beiden Baufelder Hafeninsel II und III im Mainzer Norden erworben. Das Unternehmen plant dort, ca. 189 Miet- und Eigentumswohnungen zu bauen. Der nächste Schritt nach dem Wettbewerb sind vorbereitende Maßnahmen für den Bauantrag.
Volker Weuthen, Senior Partner HPP Architekten, kommentiert: „Wir freuen uns sehr über den ersten Platz in diesem Wettbewerb. Die Aufgabenstellung war herausfordernd, gleichzeitig aber durch die attraktive Wasserlage mit den umliegenden Grachten besonders spannend für uns.“
Pepijn Morshuis, CEO der Trei Real Estate, kommentiert: „Ich möchte mich bei HPP Architekten für den schönen Siegerentwurf herzlich bedanken. Das Architekten-Team hat sehr gute Arbeit geleistet und ist mit den Anforderungen sehr kreativ und überzeugend umgegangen. Mich haben insbesondere die sehr gut nutzbaren Grundrisse mit dem hohen Wohnwert überzeugt. Auch den Brandschutzanforderungen wurden geschickt entsprochen.“
Die Jury setzte sich aus Vertretern der Trei, der Stadt Mainz, der Zollhafen GmbH & Co. KG sowie unabhängigen Architekten als Berater (Albert Dietz, Frankfurt, Vorsitz) und Alexander Vohl (Stuttgart) zusammen.
Die Vorgaben für die Architekturbüros sahen vor, dass die Hafeninseln jeweils eigenständige Adressen ausbilden. Sie sollten sich gestalterisch deutlich voneinander unterscheiden. Der Eindruck eines zusammengehörigen Paares sollte vermieden werden. Eine Differenzierung der beiden Inseln ergibt sich bereits aus der unterschiedlichen Vermarktung der Wohnungen: Während die Hafeninsel II (Fischerhof) als Mietobjekt vorgesehen ist, soll die Hafeninsel III (Lotsenhof) in Form von Eigentumswohnungen entwickelt werden. Die technisch-konstruktive Planung der beiden Gebäudeentwürfe sollte jedoch auf der gleichen Basis erfolgen.
Bildrechte: HPP Architekten