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Auszeit mit einer Eltern-Kind-Kur? So wirds gemacht

Die einen schwärmen davon, andere sind nach einem Kuraufenthalt wahrlich „geheilt“. Eine Vater-/Mutter-/ Kind-Kur ist eine Maßnahme, die sich aber jeder gönnen darf. Sie wird von den Krankenkassen finanziert und von all jenen beantragt, die ein Kind bzw. Kinder haben und eine Auszeit benötigen. Der Hausarzt prüft vorab die Konditionen und die Krankenkasse schickt dann in der Regel die Bewilligung.
Gründe für eine Kur können sein: Asthma, Depressionen, Burn out, Angststörungen, ADHS, Verhaltensstörung im Kindesalter, Trauerbewältigung u.v.m.

2,1 Mio. Mütter und 230.000 Väter sind laut einer Studie aus dem Jahr 2007 kurbedürftig (Ifes-Studie 2007). Der Anteil der Väter, die eine Vater-Kind-Kurmaßnahme beantragen, liegt mit 3,4 Prozent noch sehr niedrig. Die Tendenz ist allerdings steigend, da auch Väter immer häufiger den gleichen Belastungen wie Mütter ausgesetzt sind.

Die Pflichtleistung der Krankenkassen findet meist dreiwöchig und stationär als Präventiv- bzw. Reha-Maßnahme in speziellen Kurkliniken statt. Man oder frau sucht sich zumeist eine passende Einrichtung aus einer Liste aus. Mütter und Väter und – falls erforderlich – auch die Kinder, können dort verschiedensten Behandlungen unterzogen werden. Steht die Rehabilitation bzw. Prävention von Erkrankungen der Mutter oder des Vaters im Fokus, sind die Kinder lediglich Begleitpersonen. Für sie findet Programm und Betreuung statt. Doch auch andere Varianten sind gangbar.

Wer also von Sauna, Massagen und reichhaltigen Buffets träumt, kann enttäuscht werden. Bei all der Kur- Romantik steht der medizinisch-/gesundheitliche Aspekt im Fokus: Aquajogging, soziales Lernen in der Gruppe, Yoga oder Ernährungsberatung – das Angebot ist breit gefächert.

Einzig die freien Plätze können einen Strich durch die Rechnung machen, denn die sind teilweise heiß begehrt. Vor allem in der Ferienzeit gehen schulpflichtige Kinder vor. Laut Datenreport des Mütter Genesungswerkes (2018) wurden 11 % der Anträge abgelehnt. In 65 % der Fälle wurde gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt, welchem in 69 % der Fälle stattgegeben wurde. Es lohnt sich also dran zu bleiben.

Und: Auf einen Urlaubsantrag gegenüber dem Arbeitgeber kann verzichtet werden. Denn es handelt sich nicht um Urlaub, sondern ist wie eine Krankschreibung zu behandeln. Eine reine Information an den Arbeitgeber genügt in den meisten Fällen.

Die perfekte Strategie bei der Wahl einer passenden Klinik wird es sicher nicht geben, sodass man am Anfang mutig sein muss, nach dem Motto „trial and error“ – ausprobieren und herausfinden. Beim nächsten Mal, sollte es denn ein nächstes Mal geben, ist man oder frau dann schlauer.

In 3 Schritten zur Kur:

1. Beratungsgespräch mit dem Hausarzt, der den Antrag auf eine Kur ausfüllt
2. Antrag an die Krankenkasse schicken (bei gesetzlich Versicherten)
3. Platz in der Wunsch-Klinik reservieren

Beginn der Kur innerhalb von 4-6 Monaten nach Genehmigung der Krankenkasse.
Die Schulferien sind zumeist Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten!

Weiterführende Links
www.kur.org
www.muettergenesungswerk.de
www.awosano.de

von Rebekka Grzimek
Illustration: Lisa Lorenz