Nach der Stadt Mainz hat nun auch der Landkreis Mainz-Bingen sowie Alzey-Worms die in seiner Allgemeinverfügung verfügte Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr ausgesetzt. Grund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Mainz von gestern, das in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs angeordnet hat, der gegen die gleichlautende Ausgangssperre in der Stadt Mainz eingelegt wurde. Die Landeshauptstadt hat daraufhin die Ausgangssperre auf ihrem Gebiet zunächst ausgesetzt. Diesem Vorgehen schließen sich die weiteren Landkreise nun an.
Das Verwaltungsgericht hat in dem Eilverfahren festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkung vom Land hätte tragfähig begründet werden müssen, weil es die Landkreise und kreisfreien Städte zur wörtlichen Umsetzung einer Musterverfügung verpflichtet hat. Da die örtlichen Behörden dabei grundsätzlich keinen Spielraum haben, sei es ihnen verwehrt, die Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkung selbst zu begründen.
Die Stadt Mainz plant eine Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen.
Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 12. April bleiben bestehen.
Sorry Leute, ok mir vorschreiben zu lassen wann ich meine Wohnung verlassen darf und wann nicht, ist schon ein tiefer Einschnitt in meine freiheitlichen Grundrechte. Nur sollte man die besondere Lage, nämlich corona, mitberücksichtigen. Besondere Situationen beinhalten auch besondere Massnahmen sogar unter Zwang. Sehr, sehr wichtig fände ich es wenn jeder Bürger berücksichtigt dass die meisten Infektionen im eigen Umfeld sprich zu Hause stattfinden. Verzichtet mal für einen Zeitraum auf Treffen und Besuche von Familie und Freunden. Testet auch gegenseitig und haltet euch an bestehende Regelungen. Bei uns werden keine Menschen bei Demonstrationen erschossen,erschlagen oder verfolgt. Jeder trägt momentan Verantwortung für sich selbst und für andere.