Vor kurzem beendete das Staatstheater die Kooperation mit dem AStA der Uni Mainz wegen ausstehender Zahlungen (wir berichteten). Nun wehrt sich der AStA mit einer Gegendarstellung. Die Forderungen wären schlichtweg falsch, man sei dennoch für Verhandlungen offen.
Hintergrund
Seit 2020 ermöglicht der Vertrag Studierenden kostenlosen Zugang zu Resttickets für bestimmte Theaterveranstaltungen. Dafür zahlt der AStA 1 € pro Studierendem, was jährlich etwa 60.000 € beträgt. Der Vertrag läuft bis 2026, erlaubt jedoch eine ordentliche Kündigung zum 31. Juli eines Jahres.
Streitpunkt
Die Staatstheater Mainz GmbH führte 2023 eine Gastropauschale von 7 € pro Ticket ein und verlangte daraufhin die Verdopplung der Studierendenpauschale auf 2 €. Dies hätte den AStA mit 120.000 € pro Jahr belastet, fast dem gesamten Kulturbudget von 123.000 €. Der AStA konnte diese Forderung nicht erfüllen, da dies andere kulturelle Angebote für Studierende unmöglich gemacht hätte.
Verhandlungsverlauf
Der AStA hat trotz der finanziellen Belastung Verhandlungen geführt, jedoch kam keine Einigung zustande, da die Staatstheater Mainz GmbH kompromisslos auf ihren Forderungen bestanden hätte. Vorschläge des AStA, wie eine flexible „Bändchen-Lösung“, wären abgelehnt worden.
Vorwürfe
- Der AStA habe den ursprünglichen Vertrag von 2020 vollständig erfüllt. Die behaupteten Zahlungsrückstände wären unbegründet, da keine neue Vereinbarung über die höhere Pauschale zustande kam.
- Die fristlose Kündigung wäre unlogisch, da sie auf der Annahme beruht, der AStA habe den Vertrag von 2020 verletzt – was nicht der Fall ist.
Fazit
Der AStA bedauert, dass keine Einigung erzielt wurde, bleibt aber offen für Gespräche. Er weist darauf hin, dass das begrenzte Kulturbudget einer demokratischen Verteilung zugutekommen muss und nicht allein einer Institution.