Direkt zum Inhalt wechseln
|

Anwohner der Rheinallee haben Anspruch auf Schallschutzfenster

Seit der Bebauung des Zollhafens ist die Rheinallee ein dunkler Ort geworden. Vor allem die Bäume bekommen weniger Licht ab, aber auch die Bewohner müssen sich umstellen. Eine Anfrage der CDU ergab unter anderem einen Anspruch auf Schallschutzfenster. Die Anfrage wird von seiten der Verwaltung wie folgt beantwortet:

Wurden vor der Bebauung des Zollhafengeländes Lichtmessungen auf der Rheinallee durchgeführt? Falls ja: Gibt es aktuelle Ergebnisse von Lichtmessungen und wie haben sich den Untersuchungen zufolge die Lichtverhältnisse verändert?
Die Frage, ob sich durch die geplante Bebauung entlang der Rheinallee die Lichtverhältnisse dergestalt verändern könnten, dass für die Bestandsbebauung gegenüber auf der Südwestseite negative Folgenwirkungen zu befürchten wären, war in der Planungsphase kein Thema, weder im Rahmenplan- noch im Bebauungsplanverfahren. Ziel war vielmehr, hier neuen Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen und die mit der Intensivierung des Containerumschlags verbundenen Belästigungen zu beseitigen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Thema Verdunkelung seitens der Bürgerinnen und Bürger mit keinem Wort problematisiert. Demzufolge wurden auch keine Lichtmessungen durchgeführt. Das mit der Neubebauung auf der Zollhafenseite entstandene neue Straßenraumprofil ist, gemessen von Fassade zu Fassade, mit ca. 34 bis 42 m sogar recht großzügig ausgefallen. Die Abmessungen sind so, dass die Abstandsflächen nach Landesbauordnung übererfüllt werden. Die Gebäudehöhen betragen in der Regel 20 m. Die nach Landesbauordnung notwendige Abstandsfläche von 0,4 x H (Gebäudehöhe) beträgt somit 20 x 0,4= 8 m. Die Abstandsflächen nach Landesbauordnung sind der rechtliche Maßstab für die Gewährung ausreichender Belichtung. In den üblichen Straßen der Neustadt stehen sich Gebäude gleicher Höhe sehr viel näher gegenüber.

Die Fahrbahndecke wird streckenweise nicht mehr direkt von Sonnenstrahlen erreicht. Was für Auswirkungen hat dies bei Frost und bei Nässe auf den Straßenverkehr? Wie reagiert die Verwaltung auf die veränderte Situation für die Verkehrssicherheit?

Witterungseinflüsse haben sicherlich Einfluss auf die Haltbarkeit des Asphaltes. Diese sind aber aus der sehr hohen Verkehrsbelastung auf der Rheinallee vernachlässigbar. Hier ist die hohe Verkehrsbelastung der Hauptaspekt für die Schädigung des Asphaltes. Grundsätzlich ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, seine Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen. Der Winterdienst wird ohnehin immer der jeweils vorherrschenden Situation entsprechend ausgeführt.

Mehrere Abschnitte der Gehsteige auf der Rheinallee erhalten wenig direktes Tageslicht und sind nachts ganz schlecht beleuchtet. Was gedenkt die Verwaltung entlang der Rheinallee gegen diese schlechten Lichtverhältnisse zu tun?
In den nächsten Jahren wird die Beleuchtung der Rheinallee altersbedingt erneuert. Zwischen Stadtplanungsamt und Mainzer Netze GmbH ist abgestimmt, dass mit der neuen Beleuchtung auch rückwärtige Leuchten zur separaten Beleuchtung der Gehwege verbaut werden, um die Gehwege optimal ausleuchten zu können. Der erste Bauabschnitt wurde bereits zwischen Nahe- und Lahnstraße fertiggestellt.

Wie reagiert die Vegetation in der Rheinallee auf den verringerten Lichteinfall und die höhere Bodenfeuchtigkeit? Gibt es eine Zunahme von Schimmelbefall und Fäulnis?

Die Vegetation der Rheinallee im Bereich des Zollhafens besteht überwiegend aus Platanen innerhalb der Reife- bis Alterungsphase. Verringerter seitlicher Lichteinfall auf die Straßenbäume wird dazu führen, dass diese mehr in die Höhe streben, als es ohne eine nebenstehende Bebauung der Fall wäre.
Des Weiteren wird eine verschlechterte Beleuchtung der unteren Baumkronenbereiche dazu führen, dass die Bäume vermehrt untere Äste abstoßen, also mehr Totholz bilden. Dieser natürliche Prozess wirkt sich jedoch nicht negativ auf die Vitalität der Bäume aus.
Über Reaktionen der Bäume auf höhere Bodenfeuchte können derzeitig keine Aussagen getroffen werden. Eine Zunahme von Schimmelbefall oder Fäulnis ist zurzeit nicht zu verzeichnen.

Welche Schäden sind für die Bausubstanz der Häuser zu befürchten, die gegenüber dem Zollhafenareal auf der anderen Seite der Rheinallee liegen?
Insgesamt sehen wir keine Schäden an den alten Bestandsgebäuden, die ursächlich auf die Neubebauung auf der Zollhafenseite zurückgeführt werden könnten.

Ist wegen dem verringerten Sonnenlicht in der Rheinallee mit einem vermehrten Wärmeverbrauch bei den nun stärker beschatteten Häusern zu rechnen?
Die Annahme, dass sich durch den geringeren Lichteinfall mit einem höheren Heizungsaufwand zu rechnen ist, kann nicht bestätigt werden. Fakt ist vielmehr, dass durch die baulichen Änderungen an der Rheinallee viele Anlieger nach Immissionsschutzrecht Ansprüche auf den Einbau von Schallschutzfenstern haben. Diese Ansprüche werden von der Zollhafengesellschaft befriedigt.
Schallschutzfenster haben den Effekt, dass sie sowohl gegen Schalleintritt von außen schützen, gleichzeitig aber auch gegen Wärmeverluste von innen. Auch geben wir zu bedenken, dass in der Heizperiode, also im Winter, auch die Bäume in der Rheinallee ihr Laub abwerfen ist die Verschattung verringert.

Gibt es die Möglichkeit, durch einen anderen Beschnitt der Bäume ohne Schäden für diese für bessere Lichtverhältnisse in der Rheinallee zu sorgen?
Um einer Verschattung durch die Bäume auf Gebäude entgegenzuwirken, müssten die Gehölze stark eingekürzt werden. Starke Einkürzungen führen zwangsläufig zu Baumschädigungen. Generell gilt: je stärker die Kronenreduktion, desto höher der Baumschaden. Die Reduzierung der Baumdimensionen sollte demnach nur in Ausnahmesituationen erfolgen. Eine generelle Kroneneinkürzung ist zu vermeiden. Die Baumkronen lichtdurchlässiger gestalten zu wollen, ist nicht möglich. Die Lichtdurchflutung von Platanenkronen lässt sich nicht durch Auslichtung erhöhen. In Kronen geschnittene Lücken würden durch benachbarte Äste bzw. Belaubung direkt wieder geschlossen.