Seit heute sind auch wieder öffentliche Auftritte von Blasorchestern möglich sowie das Proben von Blasorchestern und Chören im Freien. In Ausnahmefällen ist ein Proben in Räumlichkeiten bei regelmäßiger Lüftung möglich. Der Gesangsunterricht an Musikschulen ist ebenfalls ab heute wieder erlaubt – Einzelunterricht unter Einhaltung von einem Abstand von sechs Metern. Proben von Chören und Blasorchestern können auch im Freien durchgeführt werden.
Bereits seit dem 25. Mai können Laienensembles, z.B. Rock- oder Jazzbands, unter Berücksichtung der Regelungen für Veranstaltungen und ohne den Einsatz von Chormusik und Instrumenten mit verstärktem Aerosolausstoß, z. B. Blasmusik, wieder öffentlich auftreten.