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50 Euro bei zu wenig Abstand – Land legt Bußgelder für Corona fest

Bildnachweis: www.bussgeldkatalog.org/presse/bilder

Alle Länder mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt bitten ihre Bürger nun gesalzen zur Kasse bei „Verstößen“ gegen die Corona-Politik. Rheinland-Pfalz hat dazu einen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht: Verstöße gegen die Maskenpflicht und gegen das Abstandsgebot von 1,50 Meter sind danach ab sofort mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt. Verstöße gegen die Quarantänepflicht: 1.000 Euro. Die Folge der Öffnung eines Clubs, aber auch die Durchführung von Volksfesten haben 5.000 Euro zur Folge. Nichteinhaltung der Personenbegrenzung bei Veranstaltungen oder ein Verstoß gegen die Kontakterfassungspflicht = 1.000 Euro. Ansammlungsverstöße sind schon für 100 bis 500 Euro zu haben. Verstoß gegen die Absonderungspflicht: 1.000 Euro. Keine oder keine rechtzeitige Kontaktaufnahme und Information des Gesundheitsamtes nach der Einreise aus einem „Risikogebiet“ = 1.000 Euro. Diese und noch mehr Bußgelder finden Sie unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Für die Durchsetzung, also auch Kontrolle der Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise im ÖPNV oder in Geschäften, sind die kommunalen Vollzugsdienste der Städte und Kommunen zuständig. Die Polizei unterstützt das Ganze.

Bildnachweis: www.bussgeldkatalog.org/presse/bilder