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Wohnbau Mainz weist Vorwürfe aus anonymen Schreiben zurück

Auch die Wohnbau weist wie der OB und andere, die Vorwürfe des anonymen Schreibens (wir berichteten) zurück. Nun wird es langsam eng für die Verfasser, denn das meiste wurde ausgeräumt. Die Wohnbau jedenfalls habe bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften für die Stadt Mainz weder ein Grundstück „für kleines Geld übernommen“ noch bei den erbrachten Bau- und Planungsleistungen auch nur einen Cent zu viel abgerechnet oder gar „eine doppelte Begleichung“ ihrer Rechnungen erfahren. Heute wies die Geschäftsführung der städtischen Wohnungsgesellschaft nach, dass die Vorwürfe falsch und unberechtigt sind.

Aus der Pressemitteilung:

In der Phase ansteigender Flüchtlingszahlen musste die Stadt Mainz bereits 2012 reagieren und den vor Krieg und Verfolgung geflohenen Menschen Unterkunft bereitstellen. Deshalb beauftragte sie in einem ersten Projekt die Wohnbau Mainz GmbH, den Umbau des ehemaligen Ketteler-Kollegs in der Ludwigsburger Straße 8 vorzunehmen. Nach Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Stadt Mainz wurde das Gebäude im Sommer 2012 zweckmäßig um-gestaltet, so dass dort seit nunmehr fast sieben Jahren bis zu 90 Flüchtlinge wohnen können.

Vom Verfahrensablauf und den Grundlagen her ist dieses Projekt die „Blaupause“ für die nach-folgenden Aufträge zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften durch die Wohnbau Mainz:

– Das Grundstück blieb im Eigentum der GWM (Stadt Mainz).
– Die Bau- und Planungsleistungen sind in einem mehrstufigen Verfahren erstellt, umgesetzt und abgerechnet worden. Zunächst untersuchten die Baufachleute das Objekt. Anschließend legte die Wohnbau Mainz der Stadt einen vorläufigen Maßnahmen- und Kostenplan vor, der aufschlüsselte, welche Planungs- und Bauleistungen erforderlich

werden und mit welchen Kosten die Stadt insgesamt rechnen muss. Die Vorplanungen wurden bedarfsgerecht erweitert, die Kostenschätzung fortgeschrieben und der Stadt-vorstand bzw. der Stadtrat beschlossen den finalen Auftrag und das erforderliche Budget.
– Dieser Planungs- und Bauauftrag für die Aus- und Umbauarbeiten mit dem Leistungsumfang und den genauen Zahlungsbedingungen wurde in einem Bau- und Verwaltungsvertrag zwischen der Stadt Mainz und der Wohnbau Mainz festgelegt.
– Nach Ausführung des Auftrages hat die Wohnbau Mainz unter Vorlage aller Rechnungen ihre Leistungen präzise abgerechnet. Die erstellte Schlussrechnung zum Auftrag zeigt, dass der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Aus den vorgelegten Unterlagen lässt sich transparent das gesamte Projekt mit Kostenschätzung und Verträgen erfassen. Die dazu erstellten Rechnungen beziehen sich eindeutig dem Grunde und der Höhe nach auf die Kostenschätzung und den Leistungsauftrag. Die erstellte Schlussrechnung erfasst vollumfänglich alle Projektleistungen. Aus den ebenfalls vorgelegten Kontoauszügen ist ersichtlich, dass alle Rechnungen korrekt bis auf den letzten Cent bezahlt wurden. Es gibt keinerlei Unregelmäßigkeiten und schon gar keine „doppelten“ Zahlungen an die Wohnbau Mainz.

Dieser standardisierte Verfahrensablauf fand bei der Errichtung folgender weiterer Flüchtlingsunterkünfte Anwendung:
• Zwerchallee 14 – 16
• Wilhelm-Quetsch-Straße 1
• Wormser Str. 187
• Elly-Beinhorn-Straße 7
• Wormser Straße (Portland-Casino)
• Wormser Straße (Portland-Verwaltungsgebäude)
• Zwerchallee 8 – 12, 18 -20
• Housing Finther Landstraße I. und II. BA
• Layenhof, Gebäude 5876

Zur Vollständigkeit sei erklärt, dass die Wohnbau Mainz in diesen zehn Unterkünften sowie in fünf weiteren Flüchtlingsunterkünften (u.a. Allianzhaus) die kaufmännische Verwaltung sowie Hausmeister- und Notdienste leistet. Auch diese Leistungen sind ordnungsgemäß vertraglich vereinbart.
In keinem der Flüchtlingsunterkunftsprojekte hat die Wohnbau Mainz ein Grundstück erworben. Entweder blieb die Stadt Mainz im Eigentum ihres Grundstückes oder sie hat zum Zweck der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft von einem Dritten (beispielsweise von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)) ein Grundstück gepachtet oder gemietet, teils beauftragte sie auch die Wohnbau Mainz mit der Anmietung eines Grundstücks. In keinem Fall hat die Wohnbau Mainz ein Grundstück gekauft. Deshalb ist der Vorwurf, das Unternehmen hätte Vorteile aus dem Erwerb von Grundstücken gezogen, schlichtweg falsch.
Bei der Finanzierung der beauftragten Planungs- und Bauleistungen wählte die Stadt Mainz zwei Modelle: In dem einen Fall hat sie die Planungs- und Bauleistungen sofort in einem Betrag gezahlt, im anderen Fall wählte sie die Variante einer Ratenzahlung. In diesen Fällen sehen die entsprechenden Bau- und Verwaltungsverträge einen Zinsaufschlag auf die Rechnungskosten vor. In keinem der Fälle gewährte ein Dritter an die Wohnbau Mainz einen Zuschuss oder über-nahm Kosten. Alles ist vertragsgemäß korrekt und äußerst sorgfältig abgewickelt worden. Die Vorgänge sind transparent und bieten einen vollständigen Überblick. Jede Leistung ist berechnet und bezahlt. Nicht ein Cent ist zu viel aus der Stadtkasse an die Wohnbau Mainz geflossen.
Die Geschäftsführung der Wohnbau Mainz hat schnell und transparent aufgeklärt. Daraus lässt sich ein eindeutiges Fazit ziehen: Die erhobenen anonymen Anschuldigungen gegen die Wohnbau Mainz sind falsch und unberechtigt.