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Versuchte Erpressung per E-Mail

Polizeimeldung: Ein 57-Jähriger erhält am vergangenen Samstagabend eine Erpresser-E-Mail. In dieser wird er aufgefordert, einen gewissen Betrag in Bitcoins (virtuelle Währung) an ein darin genanntes Konto zu senden. Würde der Anweisung nicht gefolgt, so solle ein angeblich zuvor angefertigtes Video das den E-Mail-Empfänger bei einem vermeintlichen Besuch auf einer Pornoseite im Internet zeige, an dessen Kontaktadressen versendet werden.
Es gibt derzeit keine Hinweise darüber, dass der 57-jährige gehackt worden sein könnte bzw. solch ein Video überhaupt existiert. Die Polizei rät daher Betroffenen zu folgender Vorgehensweise:

– Antworten Sie nicht auf solche Drohmails
– Überweisen Sie kein Geld an die Absender
– Die Monitorkamera sollte grundsätzlich verdeckt und nur wenn benötigt freigehalten werden

Wenn Sie eine derartige E-Mail erhalten, gehen Sie keinesfalls auf die Forderungen ein! Öffnen Sie keine Anhänge und antworten Sie dem Absender nicht. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn Erpressung ist eine Straftat. Die meisten Bundesländer haben eine Internet-Wache, bei der Sie Ihre Anzeige online erstatten können.

Leiten Sie verdächtige E-Mails weiter an phishing@verbraucherzentrale.nrw. Dadurch können wir aktuelle Betrugsmaschen erkennen und im Phishing-Radar davor warnen. Nach dem Weiterleiten verschieben Sie die E-Mail in den Spam-Ordner oder Papierkorb Ihres E-Mail-Programms.