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Versteigerung von Fundsachen


Beim Rechts- und Ordnungsamt (Fundbüro) abgegebene und weder vom Finder noch vom Verlierer abgeholten Fundgegenstände aus der Zeit bis zum 31.3.2011 werden öffentlich, meistbietend gegen Barzahlung versteigert. Wo? Im Stadthaus, Kreyßigflügel, 1. Stock, Zimmer 113, Kaiserstraße 3 – 5, 55116 Mainz. Wann? 30.11. und 1.12. jeweils ab 14 Uhr. Das Fundbüro bleibt an diesen Tagen nachmittags geschlossen. (Unter Bezugnahme auf § 980 BGB können Ansprüche auf Fundsachen, die zur Versteigerung kommen, bis 30.10.2011 geltend gemacht werden.)