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Verlängerte Öffnung für Außengastronomie in Alt- und Neustadt an Wochenenden

Die Stadt Mainz geht einen neuen Weg in Sachen Stadtleben, Gastronomie und Nachtruhe: Mit sofortiger Wirkung dürfen ab dem 26. Juli genehmigte Außengastronomiebereiche – sogenannte Wirtschaftsgärten – in den Stadtteilen Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt dazu in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2025.

Ziel ist es, auf das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung zu reagieren und den Bedürfnissen einer lebendigen Innenstadt gerecht zu werden. Die rechtliche Grundlage bildet eine Verschiebung der Nachtzeit nach §4 des Landesimmissionsschutzgesetzes, gestützt durch ein gesteigertes öffentliches Interesse.

OB Haase: „Ein modernes Mainz braucht flexible Lösungen“

OB Haase begrüßt die Entscheidung: „Mainz ist mehrfach zu einer der zukunftsträchtigsten Städte Deutschlands gewählt worden – das verdanken wir auch einer attraktiven Innenstadt mit vielfältiger Gastronomie. In Zeiten klimatischer Veränderungen und wirtschaftlicher Herausforderungen für die Gastronomie ist es folgerichtig, mehr Flexibilität zu ermöglichen – ohne jedoch den Lärmschutz außer Acht zu lassen.“

Die neue Regelung ersetzt das bisherige, aufwendige System einzelner Ausnahmegenehmigungen – bislang waren rund 60 solcher Genehmigungen im Umlauf. Künftig gilt eine einheitliche Regelung für alle Betriebe mit genehmigter Außengastronomie gemäß §2 Abs. 1 GastG oder vorläufiger Genehmigung nach §11 Abs. 1 GastG. Betriebe mit lediglich vorübergehender Gestattung nach §12 GastG sowie Imbisse ohne genehmigte Außenfläche sind nicht umfasst.

Mehr Freiraum für Gastronomie – klare Regeln für Lärmschutz

Zwischen 22 und 24 Uhr gelten besondere Auflagen: Musikdarbietungen sowie TV- oder Musikübertragungen in den Außenbereich sind untersagt, Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben. Die Außengastronomie muss bis spätestens Mitternacht beendet und vollständig geräumt sein – inklusive Zusammenräumen von Mobiliar und Beendigung des Service.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz betont die Vorteile: „Mit dieser Maßnahme schaffen wir mehr Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger und unterstützen gleichzeitig unsere Gastronomiebetriebe. Wichtig war uns, ein ausgewogenes Konzept zu entwickeln, das auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.“

Die Betriebe sind verpflichtet, durch Eigenüberwachung – etwa durch Personalunterweisung, technische Maßnahmen oder den Einsatz von Sicherheitskräften – sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Auch die Benennung einer jederzeit erreichbaren Ansprechperson für Beschwerden ist vorgeschrieben.

Pilotprojekt bis Oktober – Erfahrungen für dauerhafte Lösung

Die Verfügung ist zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2025 – also nur für die klassische Außengastronomie-Saison von April bis Oktober. Ziel ist es, Erfahrungswerte zu sammeln, um auf dieser Grundlage über eine mögliche dauerhafte Einführung zu entscheiden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben droht einzelnen Betrieben der sofortige Entzug der erweiterten Erlaubnis – ohne Anspruch auf Entschädigung.

Karina Szwede, Hauptgeschäftsführerin der IHK Rheinhessen, begrüßt die Maßnahme ebenfalls: „Die verlängerten Öffnungszeiten sind ein klares Signal an die Gastronomie, dass die Stadt Vertrauen in unternehmerisches Handeln setzt. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit und machen Mainz als Standort noch attraktiver.“

Harmonisierung statt Flickenteppich

Die Stadt Mainz sieht in der Regelung einen wichtigen Schritt zu mehr Gleichbehandlung: Der bisherige Flickenteppich aus Einzelgenehmigungen wird durch eine transparente und faire Lösung ersetzt. Gleichzeitig bleibt das reguläre Ruhezeitmodell an Werktagen unberührt.

„Erweiterte Freiheiten brauchen Verantwortung“, so OB Haase abschließend. „Alle Beteiligten müssen mit dem neu geschaffenen Freiraum achtsam umgehen. Wenn das gelingt, kann daraus eine dauerhafte Verbesserung für alle Seiten entstehen.“

Fakten zur neuen Regelung im Überblick:

  • Gültigkeit: 25. Juli bis 31. Oktober 2025
  • Geltungsbereich: Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt
  • Betriebszeit außen: Bis 24.00 Uhr an Fr, Sa und vor Feiertagen
  • Nicht erlaubt: Musikübertragungen nach 22.00 Uhr, geöffnete Fenster/Türen ab 22.00 Uhr
  • Pflichten: Eigenüberwachung, benannte Kontaktperson, pünktliches Räumen
  • Keine Genehmigung notwendig: Gilt automatisch für genehmigte Außengastronomie
  • Keine Anwendung auf: Imbisse ohne Genehmigung, temporäre Gaststätten (§12 GastG)

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz veröffentlicht: https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/amtsblatt.php

SPD Mainz-Altstadt begrüßt verlängerte Öffnungszeiten für Außengastronomie – Beteiligung des Ortsbeirats bleibt aber erneut aus

Der SPD-Ortsverein Mainz-Altstadt begrüßt die neue Allgemeinverfügung der Stadt Mainz, mit der Gastronomiebetriebe in Alt- und Neustadt ihre Außenbereiche in den Sommermonaten freitags, samstags und vor Feiertagen bis 24 Uhr geöffnet halten dürfen. Die einheitliche und unbürokratische Regelung trägt den veränderten Freizeitgewohnheiten vieler Menschen Rechnung und entlastet gleichzeitig die gastronomischen Betriebe, die in den vergangenen Jahren unter großen wirtschaftlichen Herausforderungen standen.

„Viele Menschen genießen gerade im Sommer das Leben draußen – und die Altstadt lebt von dieser Atmosphäre. Es ist richtig, dass die Stadt hier die Realität ernst nimmt und den Gastronomen mehr Planungssicherheit gibt“, erklärt Fabian Christen, Sprecher der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Mainz-Altstadt. „Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass ab 22 Uhr Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohnenden genommen wird. Die jetzige Lösung ist ein vernünftiger Kompromiss.“

Kritisch bewertet die SPD allerdings, dass der Ortsbeirat Mainz-Altstadt im Vorfeld erneut nicht beteiligt wurde. „Es ist enttäuschend, dass der Ortsbeirat bei einem so zentralen Thema für die Altstadt wieder außen vor bleibt – wie schon bei anderen Themen in den letzten Monaten “, so Christen. „Gerade bei Regelungen, die das unmittelbare Zusammenleben im Quartier betreffen, braucht es die Debatte vor Ort. Demokratie lebt vom Austausch – auch auf der kommunalen Ebene.“

Die SPD Mainz-Altstadt spricht sich dafür aus, die Umsetzung der neuen Regelung eng zu begleiten und die Rückmeldungen von Gastronomie, Gästen und Anwohnenden gleichermaßen ernst zu nehmen – idealerweise mit frühzeitiger Einbindung des Ortsbeirats bei möglichen Anpassungen.

1 response to “Verlängerte Öffnung für Außengastronomie in Alt- und Neustadt an Wochenenden

  1. Ich möchte hoffen dass sie nicht in der neustadt bzw in der Altstadt wohnen und sie am Wochenende z.b. arbeiten müssen. Was alles tun für die Gastronomie? Parkplätze sind weggefallen, Randalierer in der Stadt, Preise wurden erhöht..was denn noch. Die lobby macht es. Grüne Politiker die wirtschaftlich gut situiert sind dürfen alles bestimmen. Hier in der neustadt wohnen auch normale Menschen die auch ihr das politische Verständnis benötigen. Danke für ihre hoffentlich Aufmerksamkeit

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