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Urteil: AFD-Bundestagsabgeordneter Münzenmaier soll 16.000 Euro Strafe zahlen

Heute hat die 7. – kleine – Strafkammer des Landgerichts Mainz unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Mainz vom 18. Oktober 2017 den AFD-Bundestagsabgeordneten Münzenmaier wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 180 € verurteilt und die Berufung des Angeklagten im Übrigen als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte gehörte im Jahr 2012 u.a. der Ultraszene des 1. FC Kaiserslautern an. Im März 2012 kam es zu einem geplanten Überfall der Kaiserslauterer Ultras sowie der Hooliganszene zugehörigen Personen auf Mitglieder der dem 1. FSV Mainz 05 angehörenden Ultraszene in Mainz im Bereich des Bruchwegstadions. Dem damals in Mainz studierende Angeklagte oblag mit einem weiteren gesondert verfolgten Mitangeklagten die Aufgabe, die Kaiserslauterer Ultras als Ortskundiger in Mainz in Empfang zu nehmen und zu dem Bruchwegstadion zu geleiten. Da dem Angeklagten in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mainz eine Täterschaft an der Schlägerei nicht nachgewiesen werden konnte, wurde er vom Amtsgericht Mainz im Oktober 2017 wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil legten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Der Hauptverhandlung vor der Berufungskammer gingen Verständigungsgespräche zwischen dem Gericht, dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft voraus (§ 257 c StGB). Aus Rechtsgründen war es dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft daher verwehrt, einen Rechtsmittelverzicht zu erklären. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.