Direkt zum Inhalt wechseln
|

Unterwassersprengung von 66 Flakpatronen im Winterhafen am 1. August – Yachthafen ganztägig gesperrt

Das Niedrigwasser des Rheins hat vor wenigen Tagen zahlreiche Flakpatronen vom Kaliber 3,7 am Rheinufer im Winterhafen zu Tage gefördert, die nun kontrolliert unter Wasser gesprengt werden sollen. Die Sprengung findet am Mittwoch zwischen 12 und 18.30 Uhr auf Höhe des Yachthafens statt. Der Hafen sowie die Landzunge am Winterhafen werden gesperrt.

Nach der Entdeckung der Patronen wurde der Fundort durch Taucher des Kampfmittelräumdienstes untersucht und weitere Patronen sichergestellt. Insgesamt 66 stark korrodierte Flakpatronen mit einer Länge von rund 30 Zentimetern wurden letztlich entdeckt und am Boden des Rheins in einer Tiefe von zwei Metern sicher in Kisten abgelegt. Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz traf die Entscheidung, aufgrund der Korrosionsschäden von einem Transport an Land abzusehen und die Patronen stattdessen mit zahlreichen Einzelsprengungen unterhalb der Wasserlinie unschädlich zu machen.

Die aufeinander folgenden Unterwassersprengungen werden zu je 22 Dreier-Patronenpaketen am 1. August in der Zeit von ca. 12.00 bis etwa 18.30 Uhr durchgeführt. Bis ca. 12.00 Uhr werden zunächst die vorbereitenden Tätigkeiten erfolgen. Danach stehen in zeitlicher Abfolge die Sprengungen an.

Daher muss an diesem Tag der Trainingsbetrieb für die Ruderer und Kanuten in diesem Bereich des Stromes bis auf Weiteres ruhen. Auch der Yachthafen muss in dieser Zeit frei von Menschen sein. Die angrenzenden Anwohner an der Rheinschiene (Am Winterhafen) werden mit Postwurfsendungen über den Sachverhalt informiert.

Die Landzunge am Winterhafen wird gesperrt sein – die Drehbrücke ist bereits ab 9.00 Uhr nicht passierbar, der Rad-/Fußweg am Rheinufer wird ab dem Mainzer Ruder-Verein/„Bootshaus“ bis zum Ende der Maßnahme (ca. 19.00 Uhr) gesperrt sein.

Daher sind Passanten in diesem Areal dringlich gebeten, die Sperrungen in diesem Bereich zu beachten und den Anweisungen von Polizei und Rechts- und Ordnungsamt Folge zu leisten. Die Sprengungen können nur dann erfolgen, wenn mit Sicherheit feststeht, dass sich in dem betroffenen Gebiet keine Personen mehr aufhalten.

Der Schiffsverkehr auf dem Rhein wird aufgrund der Nähe der Sprengungsstellen zum Rheinufer keine Komplettsperrung der Wasserstraße erfahren. Die Wasserschutzpolizei wird bis zu einem  Uferabstand von rund 100 Meter auf dem Wasser Sperren setzen und mit Booten überwachen, dass keine Privatboote die Sprengungsstellen passieren. Eine Evakuierung von Anwohnern ist im gesamten Bereich nicht notwendig.