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Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen wird fortgesetzt

Das Studierendenwerk Mainz begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zu verlängern. Ab dem 20. November können Anträge für den Monat November gestellt werden. „Die Sommermonate haben gezeigt, dass die Corona-Krise viele Studierende hart getroffen hat. In Mainz konnten wir für die Monate Juni bis September 2.511 Anträge positiv bescheiden und mehr als eine Million Euro auszahlen“, sagt Alexandra Diestel-Feddersen, Geschäftsführerin des Studierendenwerk Mainz.
„Für viele Studierende ist die Krise alles andere als vorbei: Zu den fachlichen und psychischen Herausforderungen, unter den gegenwärtigen Bedingungen zu studieren, kommen oft auch eigene Verdienstausfälle oder geringere Einkünfte der Eltern. Deshalb ist es richtig und wichtig, auch die besondere, finanzielle Unterstützung fortzusetzen“, stellt Alexandra Diestel-Feddersen fest.

Gewöhnliche Maßnahmen reichen auch weiterhin nicht aus
Für 65 Prozent der Anträge auf Überbrückungshilfe wurde die Höchstsumme von 500 Euro ausgezahlt, weitere 18 Prozent erhielten 400 Euro. Insgesamt konnte das Studierendenwerk Mainz 1.097.600 Euro aus dem bereitgestellten Mitteln an Studierende in Not überweisen. Abgelehnt wurden 979 Anträge (28 Prozent), zumeist wegen fehlender Nachbesserungen und Unterlagen oder mangelndem Nachweis einer pandemiebedingten Notlage. Die Richtlinien für die Prüfung wurden vom BMBF festgelegt, die Bearbeitung der Anträge erfolgte durch das Studierendenwerk, die für die jeweilige Hochschule der bzw. des Antragsteller*in zuständig ist.

„Das Studierendenwerk berät seit vielen Jahren zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung, etwa durch Stipendien und Studienkredite. Auch für Studierende in akuten Notlagen haben wir eigene Programme und Hilfen. Aber alle diese Maßnahmen sind nicht für eine so außergewöhnliche Situation wie die aktuelle Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen ausgelegt“, betont Alexandra Diestel-Feddersen.

Viele Studierendenwerke außerhalb von Rheinland-Pfalz konnten die Anträge auf Überbrückungshilfe in etablierten BAföG-Abteilungen bearbeiten. Da das BAföG in Rheinland-Pfalz nicht Aufgabe der Studierendenwerke ist, mussten hier erst Strukturen geschaffen werden. „Unser neunköpfiges Mainzer Team hat sich schnell in die neue Software eingearbeitet und es sehr gut geschafft, die Anträge zugleich schnell und sorgfältig zu bearbeiten. Dabei haben unsere Mitarbeiter*innen großen Wert daraufgelegt, dass Anträge nicht nur wegen eines vergessenen Dokuments abgelehnt werden, sondern den Studierenden die Chance gegeben, Unterlagen nachzureichen. So konnten wir allen ernsthaften und berechtigten Anträgen entsprechen und vielen Studierenden durch diese schwierige Zeit helfen“, sagt die Geschäftsführerin.