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Stadtverwaltung empfiehlt Erhöhung der Wohnraum-Förderung auf 80 Prozent

Mainz wächst und braucht daher unter anderem auch mehr Wohnraum. Eine wirtschaftliche Umsetzung größerer Projekte ist dagegen aufgrund steigender Bau- und Grundstückskosten sowie eklatant gestiegener Kapitalmarktzinsen kaum noch realisierbar. Nun reagiert die Stadtverwaltung und empfiehlt dem Stadtrat eine befristete Erhöhung der Förderquoten bei neu entstehendem Mietwohnraum auf bis zu 80 Prozent.

Aktuell ist gemäß einem Stadtratsbeschluss (Drucksache Nr. 0866/2020/2) aus dem Jahr 2020 von Vorhabenträgern eine Förderquote bei der Schaffung von gefördertem Mietwohnraum von 33 % zu erbringen. Für Bebauungspläne, die zwischen 2014 und 2020 beschlossen wurden, galt noch eine Förderquote von 25 %.

Über die Förderquoten wurden bzw. werden im Rahmen der partnerschaftlichen Baulandbereitstellung städtebauliche Verträge abgeschlossen, dies ist beispielsweise im Heilig-Kreuz-Viertel, bei der Kommissbrotbäckerei und anderen aktuellen Projekten im Stadtgebiet der Fall. Das Land Rheinland-Pfalz bietet dafür seine Fördermittel derzeit unverändert an und gewährt neben günstigen Konditionen auch  attraktive Tilgungszuschüsse. Dies führt dazu, dass das Interesse von Investoren an der Schaffung von gefördertem Wohnraum zunimmt.

Auf dieses Interesse reagiert der Stadtvorstand der Stadt Mainz und empfiehlt dem Stadtrat eine zeitlich befristete Steigerung der Förderquote von derzeit 33 % auf bis zu 80 % zu ermöglichen. So kann der Bau geförderter Wohnungen in Mainz trotz steigender Baukosten und Kapitalmarktzinsen attraktiv umgesetzt werden und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.

OB Nino Haase: „Wohnen in Mainz muss bezahlbar sein für Menschen aller Einkommensgruppen. Ich halte es daher für dringend notwendig, dass wir deutlich mehr geförderten Wohnraum in unseren Baugebieten zulassen. So werden in den kommenden drei Jahren zahlreiche zusätzliche Wohnungen mit einer gedeckelten Miete entstehen. Von der attraktiven Landesförderung profitieren alle: zuerst die Bauunternehmen und deren Mitarbeiterschaft, künftig die Mieter und letztlich die gesamte Stadt.“ Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch ergänzt: „Wir setzen mit diesem befristeten Beschluss ein wichtiges Zeichen und senden ein Signal: Geförderter Mietraum in Mainz ist knapp, er darf nicht noch knapper werden. Wir ermöglichen nun die bestmögliche Nutzung von Fördermöglichkeiten, die das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt. Dadurch werden viele Wohnungen für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gebaut werden.“

Diese befristete Neuregelung kann auch auf Baugebiete mit bereits abgeschlossenen städtebaulichen Verträgen angewendet werden, wenn alle Vertragspartner einer entsprechenden Quotenerhöhung im Vorfeld zustimmen. Die Quotenerhöhung kann nur in Bezug auf einzelne Baufelder erfolgen, sie ist nicht für das gesamte Baugebiet möglich; ebenso ist die Schaffung und Erhaltung eines angemessenen Wohnumfeldes sowie sozial stabiler und ausgewogener Bewohner- und Quartiersstrukturen weiterhin zu gewährleisten.

Die Steigerung der Förderquoten ist auf drei Jahre befristet, vor Ablauf der Frist wird das Amt für soziale Leistungen prüfen, ob eine Verlängerung nötig ist. Nach Ablauf der Frist ist wieder der ursprüngliche Stadtratsbeschluss vom 18. November 2020 umzusetzen.

Die Beschlussvorlage wurde im Stadtvorstand am 6. Februar 2024 auf den Weg gebracht, sie geht nun in den regulären Gremienlauf (Vorberatung im Bau- und Sanierungsausschuss sowie im Sozialausschuss), bevor am 6. März der Stadtrat final darüber entscheidet.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Wohnungsbau mit günstigen Darlehen und umfangreichen Zuschüssen. Gemäß den aktuellen Förderbedingungen darf die Miete in Mainz maximal 7,20 Euro (für Haushalte mit niedrigen Einkommen) bzw. 8,10 Euro (für Haushalte mit mittleren Einkommen) je Quadratmeter betragen. Der Mietanstieg ist für die kommenden 20 bis 30 Jahre begrenzt, wird jedoch dennoch in der Regel Jahr für Jahr in Form von Staffelmietverträgen erhöht. Anspruch haben jene Haushalte, die eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Singles liegt diese Grenze bei etwa 43.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, für eine Familie (z. B. zwei Erwachsene und zwei Kinder) bei rund 95.000 Euro.

SPD Mainz unterstützt höheren Anteil und fordert Vorkaufsrecht nach Ablauf der Förderung

Die SPD Mainz begrüßt den Vorschlag von Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch, wonach für die kommenden drei Jahre bis zu 80 Prozent aller neu entstehenden Wohnungen in Mainz als geförderter Wohnraum gelten können. Bedingt durch die hohen Grundstückspreise in Mainz und die nach wie vor hohen Baukosten ist es den Investoren auf dem Heiligkreuz-Viertel und auch bei anderen Neubauvorhaben überhaupt nur mithilfe der sozialen Wohnraumförderung möglich, diese zu realisieren. „Die Situation auf dem Wohnungsmarkt verlangt dringend nach dieser hohen Quote“, sagten die beiden SPD-Vorsitzenden Jana Schmöller und Ata Delbasteh. „Die bisher möglichen 33 Prozent reichen nicht mehr aus. Dabei ist es der SPD auch wichtig, die Umgebung der Neubauten im Blick zu haben. Im Heiligkreuz-Viertel steigt die Gesamtquote auf ca. 50 % an. Mainz ist eine attraktive Stadt im Rhein-Main-Gebiet, jedoch hat die Lage in einer der wirtschaftsstärksten Regionen der Europäischen Union auch die Folge hoher Wohnungskosten. Wir begrüßen, dass die Stadt den Anteil der geförderten Wohnungen erhöhen will und damit die Möglichkeiten ausschöpft, die das Land Rheinland-Pfalz bietet.“

Die Förderung finanziere nicht die Stadt, sondern das Land, sagten Schmöller und Delbasteh. „Es ist gut, dass sich das Land um Landesbauministerin Doris Ahnen um diesen existenziell wichtigen Lebensbereich kümmert und für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgt. Und es ist gut, dass die Stadtverwaltung die Vorlage aufnimmt und umsetzt.“

Wir müssen jedoch auch heute schon an morgen denken, deshalb fordern Schmöller und Delbasteh ein Vorkaufsrecht der Stadt. Nach dem Auslaufen der Förderung solle die Stadt die Möglichkeit bekommen, den sozialen Charakter eines Wohnquartiers zu erhalten. Dieses Recht ermögliche es auch in 20 Jahren, die Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen zu vermieten. Ansonsten würden die ehemals geförderten Wohnungen zu teuren Eigentumswohnungen mit dann marktüblichen Mietpreisen. Dies könne man sich nicht erlauben, resümieren Schmöller und Delbasteh.

ISB: Volumen der Wohnraumförderung 2023 fast verdoppelt auf rund 463 Millionen Euro

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) verzeichnet im vergangenen Geschäftsjahr ein Neugeschäftsvolumen auf hohem Niveau: Mit einem bewilligten Fördervolumen in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro befindet sich das Ergebnis auf dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 und weit über dem Niveau der Jahre davor. Insbesondere in der Wohnraumförderung erreichte die Förderbank mit fast 3.000 geförderten Wohneinheiten das beste Ergebnis im langjährigen Vergleich. Mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro wurde das Vorjahresergebnis ein weiteres Mal übertroffen.

„Hinter der ISB liegen herausfordernde Jahre mit zusätzlichen Aufgaben neben dem regulären Fördergeschäft. Die Abwicklung der Corona-Sonderprogramme und die Wiederaufbauhilfe für Privatpersonen und Unternehmen wurden an die ISB übergeben, weil sie sich in Krisenzeiten als verlässliche Partnerin bewährt hat“, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der ISB, Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg, anlässlich der Pressekonferenz der ISB zum Jahresauftakt. „Wir schließen trotz dieser Aufgaben 2023 als äußert erfolgreiches Jahr ab und richten den Blick 2024 wieder stärker auf das alltägliche Fördergeschäft.“

Mit dem Ergebnis des vergangenen Geschäftsjahres zeigten sich die Vorstandsmitglieder der ISB, Dr. Ulrich Link und Sandra Baumbach, sehr zufrieden. „Die Anforderungen an uns sind sehr hoch“, sagte Link. „Neben der Administration des Standardgeschäfts sind es die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Regularien sowie die Belastungen durch die Bearbeitung der Aufbauhilfe und die Nachforderungen im Rahmen der Corona-Programme, die hohe personelle Kapazitäten erfordern“, so Link weiter. Gerade aus diesen Gründen sei das gute Ergebnis erfreulich. Dies bekräftigte Baumbach, die seit Anfang Oktober dem ISB-Vorstand angehört: „Wir danken unseren mehr als 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Jahr.“ Für die ISB stehe weiterhin die Gewinnung von qualifiziertem Personal auf der Agenda.

Wirtschaftsförderung

In der Wirtschaftsförderung verringerten sich Bewilligungen und Fördervolumina im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch das Auslaufen der zuvor sehr hohen Bewilligungen in den Corona-Hilfsprogrammen. So wurden 2023 insgesamt 1.574 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 332 Millionen Euro bewilligt, während es 2022 knapp 27.200 Zusagen in Höhe von insgesamt rund 855 Millionen Euro waren. Die ISB konnte damit zur Sicherung von 11.100 bestehenden und zur Schaffung von 1.100 neuen Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz beitragen.

Investitions- und Betriebsmitteldarlehen

Das Volumen der Mittelstandsfinanzierungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent gestiegen: 2023 wurden 718 Investitions- und Betriebsmitteldarlehen in Höhe von rund 283 Millionen Euro gewährt (2022: 652 Zusagen mit rund 253 Millionen Euro). Damit wurde das höchste Ergebnis seit zehn Jahren erzielt. Mit ein Grund dafür ist die erhöhte Nachfrage nach Konsortialdarlehen auf rund 40 Millionen Euro (2022: rund 22 Millionen Euro).

 Zuschüsse

Die ISB bewilligte 2023 insgesamt 667 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von rund 29 Millionen Euro (2022: 2.767 Zuschüsse mit einem Volumen von insgesamt rund 54 Millionen Euro).

Die Zuschüsse aus den Corona-Hilfsprogrammen betrugen 1,4 Millionen Euro bei einer Stückzahl von 138. Zum Vergleich: Im Jahr davor wurden 23.657 Corona-Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von rund 524 Millionen Euro gewährt.

Aufgrund der im vergangenen Jahr ausgelaufenen Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verzeichnet die ISB einen Rückgang in diesen Programmen. Die neue Förderperiode ist bereits gestartet.

Beteiligungen und Bürgschaften

Die ISB als größte Eigenkapitalgeberin in Rheinland-Pfalz ging 2023 45 neue Beteiligungen an innovativen jungen Unternehmen mit einem Gesamtkapital von 8,9 Millionen Euro ein (2022: 71 Beteiligungen mit 9,1 Millionen Euro). Einen Rückgang verzeichnete die ISB im Bereich der Bürgschaften, von denen sie im vergangenen Jahr 6 in Höhe von insgesamt rund 9 Millionen Euro übernahm – 2022 waren es 13 in Höhe von rund 13 Millionen Euro.

 Bezahlbares Wohnen

Im Bereich der sozialen Wohnraumförderung des Landes trug die ISB im schwierigen Marktumfeld analog zum Vorjahr zur Schaffung und dem Erhalt von rund 3.000 bezahlbaren Wohneinheiten bei. Hervorzuheben ist die positive Entwicklung im Bereich der Mietwohnraumförderung, auf den 2.266 geförderte Wohneinheiten (Vorjahr: 1.058 Wohneinheiten) entfallen: Hier ist das Fördervolumen um 140 Prozent gestiegen, von rund 150 Millionen Euro im Jahr 2022 auf gut 362 Millionen Euro 2023, was das höchste Volumen im langjährigen Vergleich darstellt.

„2023 war das erfolgreichste Förderjahr in der sozialen Wohnraumförderung seit 2018. Das zeigt, dass unsere Landesprogramme attraktiv sind und gute Konditionen bieten. Wir haben das Sonderprogramm zum Bau und der Modernisierung klimagerechter Wohngebäude erfolgreich in unsere Regelförderung integriert. Die guten Förderzahlen zeigen – bezahlbar, klimagerecht und modern schließen sich in Rheinland-Pfalz nicht aus“, so Weinberg.

Im Bereich Wohneigentum wurden im Rahmen der Landesförderprogramme 2023 695 Wohneinheiten mit rund 100 Millionen Euro gefördert (2022: 685 mit rund 96 Millionen Euro). Hinzu kommen 86 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 6,4 Millionen Euro, die über das 2021 eingeführte ISB-Darlehen Wohneigentum Universell finanziert wurden, bei dem Einkommensgrenzen kein Kriterium sind.

 Kommunale Infrastrukturmaßnahmen

2023 verausgabte die ISB knapp eine Milliarde Euro für die Finanzierung rheinland-pfälzischer Kommunen. Seit dem Frühjahr 2023 spielt die Förderbank eine tragende Rolle bei der Umsetzung des neuen Entschuldungsprogrammes des Landes für die Kommunen.

DigitalPakt Schule

Im Rahmen des DigitalPakt Schule, den die ISB für das rheinland-pfälzische Bildungsministerium bearbeitet, wurden 2023 insgesamt knapp 200 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 35,6 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen an den rheinland-pfälzischen Schulen bewilligt. Das Förderprogramm läuft Mitte dieses Jahres aus und Bewilligungen werden noch bis 16. Mai ausgesprochen.

Aufbauhilfe RLP

Seit Beginn der Antragstellung hat die ISB 15.786 Anträge in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro bewilligt. Von den vollständig vorliegenden Anträgen wurden 96 Prozent bewilligt.

„Die Anzahl der eingegangenen Anträge zur Aufbauhilfe ist im letzten Geschäftsjahr zurückgegangen. Dennoch sind unsere Mitarbeitenden weiterhin mit Anträgen beschäftigt, die zunehmend komplexer und individueller werden. Darüber hinaus sind wir gemeinsam mit unseren Partnern im Einsatz, um Betroffene bei der Antragstellung zu beraten und zu unterstützen: telefonisch, online und immer mal wieder vor Ort“, berichtete Link.

Ausblick

Die Programme der Aufbauhilfe werden die ISB im laufenden Jahr weiter beschäftigen, Anträge können noch bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden. Bei den Corona-Hilfsprogrammen sind seit 2023 die Prüfung der Verwendungsnachweise und die Abrechnung mit dem Bund durchzuführen. Auch im laufenden Geschäftsjahr wird die ISB weitere Mitarbeitende für das reguläre Fördergeschäft einstellen.

Im Bereich der Wohnraumförderung sind weitere Anträge, teilweise für große Mietwohnbauprojekte, bereits in der Bearbeitung, was auf eine Fortsetzung der positiven Entwicklungen schließen lässt.

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