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Stadt Mainz verlängert Ausgangssperre & Co bis mind. 25. April

Mainz verlängert die Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr. Sie gelten nunmehr zunächst bis zum 25. April. Es kommt mit der neuen Allgemeinverfügung zu geringfügigen Veränderungen. So legt das Land neu fest, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur als Einzelangebote zulässig sind, sowie der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt wird. Ansonsten kommt es zu keinerlei weiteren inhaltlichen Änderungen bei den bislang gültigen Regelungen: www.mainz.de.