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Stadt Mainz baut weiter Kitas und Kitaplätze, aber auch Grundschulbetreuung aus

Neueröffnungen, Erweiterungen und Umstrukturierung von Kitas bringen 2023 mehr als 300 Plätze, nachdem 2022 aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen und Verzögerungen bei drei Bauprojekten die Zahl der Plätze im Vorschulbereich der Kindertagesstätten gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichgeblieben war. Die Zahl der Plätze in Kindertagespflege wiederum erhöhte sich um 15 auf 343 Plätze.


„Mit der Eröffnung Kita Zahlbach konnte unsere erste Baukastenkita und eine unserer größten Kitas in Betrieb gehen. Die Trägervielfalt und die Stärkung dieser ist für die Stadt ein wichtiges Anliegen, so konnten wir weitere Kitas wie die „Kisselzwerge“ eröffnen und bestehende Einrichtungen in Regeleinrichtungen umwandeln, um auf diesem Wege die Plätze zu sichern und auszubauen. Das sind gute und erfreuliche Nachrichten“, sagte Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch.

Heute stellte er zusammen mit der Leiterin des Amtes für Jugend und Familie, Juliane Opalka, dem Leiter der Abteilung Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Florian Reinert, sowie Claus Cartus und Viktoria Fouché von der Jugendhilfeplanung den Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 mit Prognose bis 2027 vor.

Der Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 arbeitet mit einer aktuali-sierten Altersgruppensystematik. Grund dafür ist das 2021 in Kraft getretene rheinland-pfälzische „Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)“. Es hat für die Personalisierung in Kin-dertagesstätten eine neue Regelung eingeführt; sie orientiert sich im Vorschulbereich an der Anzahl der Kinder in der Gruppe der Null- und Einjährigen (U 2), an der der Zweijährigen bis zum Schuleintritt (Ü 2) sowie der Altersgruppe der Kinder ab Schuleintritt (Ü6). Der Kindertagesstättenbedarfsplan weist deshalb künftig die Zahl der Kinder und der Plätze nur in diesen Altersgruppen aus.

Die Entwicklung der letzten Jahre setzt sich auch im neuen Prognosezeitraum fort: Die Zahl der Kinder im Vorschulalter steigt bis zum Jahr 2027 voraussichtlich um 6,6 Prozent. In den nächsten Jahren sollen durch den Bau von neuen Kindertagesstätten sowie durch Erweiterungen und Umstrukturierungen in städtischen Kindertagesstätten und in Einrichtungen der freien Träger rund 1.700 neue Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter geschaffen werden. Der Kindertagesstättenbedarfsplan stellt eine kurz- (2023-2024), mittel- (2025-2026) und langfristige (ab 2027) Planung und Umsetzung von Maßnahmen wie Neubauten, Erweiterungen und Umstrukturierungen vor.

Bei der Planung der erforderlichen Betreuungsplätze werden die jeweiligen Ausbauziele für die einzelnen Altersgruppen zugrunde gelegt: So standen Ende 2022 für die 1367 „U 2-Kinder“ 931 Plätze und für die 8415 „Ü 2-Kinder“ 8117 Plätze in den Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Elterninitiativen) sowie der Tagespflege zur Verfügung. Die im Kindertagesstättenbedarfsplan aufgeführten kurzfristigen Maßnahmen zum Kita-Ausbau sollen bis 2024 den Versorgungsgrad für „Ü 2-Kinder“ auf 100 Prozent und für die „U 2-Kinder“ auf 75 Prozent erhöhen. „Wir sind zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird, damit wir unser Ausbauziel, den Versor-gungsgrad der U 2-Kinder kontinuierlich auch in den kommenden Jahren immer weiter zu erhöhen, erreichen werden. Daneben entwickeln wir eigene Konzepte zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege und nutzen die erweiterten Möglichkeiten des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG)“, sagte Sozialdezernent Dr. Lensch.

Auch Grundschul-Betreuungsausbau
Viele Eltern benötigen nach dem Besuch der Kindertagesstätte auch in der Grundschule ein ganztägiges Betreuungsangebot für ihre Kinder. Das 2021 verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass mit Beginn des Schuljahres 2026/27 alle Erstklässer:innen in der Schulzeit und in den Ferien montags bis freitags inklusive der normalen Unterrichtszeit einen Rechtsanspruch auf eine durchgehende achtstündige Förderung haben. „Wir gehen auf der Grundlage einer eigenen Bedarfseinschätzung und der Erhebung des Deutschen Jugendinstitutes davon aus, dass für 85 Prozent der Erstklässer ein entsprechendes Angebot geschaffen werden muss“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch fest. Eine deutliche Mehrheit der Eltern wünsche sich eine Nachmittagsbetreuung im schulischen Rahmen und hier in erster Linie ein flexibles Angebot, wie es die Betreuenden Grundschulen geschaffen haben. Ein weiterer wichtiger Grund hierfür sei, dass die Kinder im schulischen Rahmen ihre sozialen Kontakte beibehalten könnten. Dr. Lensch: „Wir legen daher den Schwerpunkt auf den Ausbau der Förderangebote für Grundschulkinder am Nachmittag an den Schulen und in den Ferien; diese sollen dem Anspruch auf Förderung gerecht wer-den, d.h. so beschaffen sein, dass auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen Zugang dazu haben“.

Fachkräftemangel ist und bleibt das große Problem – verdi fordert Taten statt Worte

Stellen in der Verwaltung, auf den Bauhöfen, in den Krankenhäusern und in den Kitas und Stellen für Auszubildende und Anwärter können häufig nicht besetzt werden. Es gibt überall zu wenig Interessenten. Die Ausschreibungen werden verlängert und wiederholt. Die Anforderungsprofile werden bis an die Schmerzgrenzen heruntergeschraubt. Und dennoch müssen vielfach Menschen zwei Arbeitsplätze bedienen, weil ein Arbeitsplatz lange unbesetzt bleibt.

„Anstatt die Arbeitsbedingungen attraktiv zu gestalten wird für statistische Erhebungen oder für Werbekampagnen viel und unnütz Zeit und Geld verschwendet!“ ärgert sich der für den ÖD zuständige Branchenkoordinator bei der ver.di Volker Euskirchen.

So hatte das Land kurz vor Weihnachten veranlasst, dass alle offenen Stellen für Erzieher in ausführlichen Listen erfasst würden. Die Begründung war, dass dann schneller die notwendigen Einstellungen erfolgen werden könnten. Nun ist bei 60 kommunalen Kitas in Mainz völlig egal ob 100 oder 120 oder 140 Stellen aktuell nicht besetzt sind. „Es sind auf jeden Fall viele zu viele Stellen unbesetzt – nicht nur in den Kitas-; die vielfältigen Vorschläge von ver.di für einen attraktiveren öffentlichen Dienst müssen endlich umgesetzt werden“ forderte der ver.di Landesbezirksleiter Michael Blug. Attraktive Verdienste und gute Rahmenbedingungen sind und bleiben unumgänglich. Und was spricht dagegen, dass öffentliche Arbeitgeber Wohnungen bauen und diese vorrangig ihren Beschäftigten anbieten. Das könnte insbesondere dort helfen wo die Mieten besonders hoch sind. Auch der weitere Ausbau des Nahverkehrs oder ein flächendeckendes Angebot an Fernwärme kann zur Attraktivitätssteigerung beitragen.

Es gibt also viel zu tun in Mainzer Schulen und Kitas. Personal dürfte dabei ebenso ein Knackpunkt sein, wie geeignete Räumlichkeiten – nicht nur für den Neubau von Kitas, sondern auch für den Betreuungsanspruch ab 2026 für die Grundschulen.

Mietzuschüsse für Tagespflegepersonen, um weitere Betreuungsplätze zu gewinnen
Bis zum dritten Geburtstag eines Kindes ist ein Platz in der Kindertagespflege (KTP) rechtsanspruchserfüllend. Der Ausbau der Kindertagespflege, unter anderem mittels Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen ist daher ein wichtiges Ziel der Landeshauptstadt Mainz. Bei Vorgesprächen mit Interessierten stellt sich häufig heraus, dass sie keine Möglichkeit zur Betreuung von Kindern in der eigenen Wohnung oder eigenen Räumen haben, Kinder jedoch in angemieteten Räumlichkeiten betreuen möchten. „Wir wollen Tagespflegepersonen und solche, die es werden wollen, künftig im Rahmen des Projekts ‚ChiK – Chancengleichheit in der Kindertagespflege‘ mit Mietzuschüssen für angemietete Räumlichkeiten unterstützen“, kündigt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch an.

Der Zuschuss soll pro belegtem Betreuungsplatz 150 Euro pro Kind betragen. Auch bereits bestehende „ChiK“- Plätze in angemieteten Räumen sollen davon profitieren. Um Mietzuschüsse zu erhalten, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Belegung der Betreuungsplätze nimmt das Amt für Jugend und Familie (,,ChiK Chancengleichheit in der KTP“) vor.
  • Die Betreuung wird an fünf Tagen wöchentlich angeboten·
  • Die Betreuung erfolgt mindestens sieben Stunden täglich und erfüllt so den Rechtsanspruch gemäß KitaG.
  • Aufgrund steuerlicher Regelungen darf der Zuschuss nur einen Teil der Miete abdecken. Daher können höchstens 80 Prozent der Miete übernommen werden.

Bisher war zudem ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen nur im Rahmen einer betrieblichen Kinderbetreuung möglich. Seit Dezember 2022 können sich zwei Kindertagepflegepersonen zusammenschließen. Auch dies ermöglicht neue Perspektiven im Ausbau der Kindertagespflege, insbesondere um das Angebot an Plätzen für U2-Kinder (0-2 Jahre) zu erhöhen.