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Sperrstunde? Stadt erhöht nächtlichen Druck auf Feiernde am Rheinufer

Sommerliche Temperaturen, viele Kneipen & alle Clubs sind nachts zu, die (jungen) Menschen zieht es daher vermehrt ans Rheinufer. Das wiederum bringt manch einen Anwohner zum Verzweifeln, oder die Entsorgungsbetriebe beschweren sich über zuviel Müll. Die Polizei wurde bereits im gesamten Land aufgestockt, nun will auch Stadt bzw. Ordnungsamt härter durchgreifen und die Menschen um 24 Uhr „wegschicken“. Dem Aufenthalt  am Winterhafen soll ein „deutlich früheres Ende gesetzt werden“, so OB Ebling. „An der Rheinfront wohnen viele Menschen, die ein Anrecht auf ein Abebben der Feierlichkeiten am Ufer ab einem verlässlichen Zeitpunkt haben.“ Daher werden ab dem kommenden Wochenende, neben der bereits an den letzten Wochenenden erhöhten Präsenz von Polizei und Ordnungsamt, flankierende Maßnahmen am Winterhafen ergriffen: Im „Umfeld“ des Winterhafens werden um Mitternacht Beleuchtungspunkte platziert und mit hoher Leuchtkraft eingeschaltet. Es geht – wie man dies aus Festzelten und Diskotheken kennt – quasi „das Licht an“: „Dadurch sollen die Menschen zum Gehen bewegt werden. „Das Signal lautet: Feiern und Entspannen am Rheinufer ist in Ordnung, muss aber zu einem mitternächtlichen Zeitpunkt ein Ende finden zum Schutz der dort Wohnenden. Sollte sich die Partymeile aufgrund der Begleitumstände an einen anderen Sektor des Rheinufers verlagern, werden wir flexible Antworten bereithalten.“ Soweit zu den de-eskalierenden Maßnahmen…

Durch das THW gestellte Beleuchtung wird also ab Mitternacht zum Einsatz kommen, verbunden mit einer Durchsage, das Gelände (zum Schutz der Nachtruhe) zu verlassen.

„Dass es einen großen Nachholbedarf an gemeinsamem Erleben, nach Begegnung und Aufenthalt im Freien gibt, ist absolut verständlich und nachvollziehbar: Mainz ist die Stadt der Lebensfreude und des Miteinanders. Aktuell erleben wir jedoch an manchen Stellen des Stadtgebietes zugleich ein Überschreiten roter Linien. Dies muss einem Sorge machen. Und dabei stellen wir nicht nur auf die derzeit wieder spürbar steigende Gefahr von Neuinfektionen durch Covid-19 ab. Wir beobachten auch, dass  das  Stillen des Erlebnishungers auf dem Rücken von Anwohnern entlang des gesamten Rheinufers geschieht. Richtig ist: Der Rhein und sein Ufer gehört allen. Richtig ist aber auch: Spielregeln und Grenzen sind zu akzeptieren und der Bogen darf nicht überspannt werden, wie dies teils schon durch Lärm und Müll geschehen ist“, skizziert OB Ebling die Gratwanderung. Die Ansammlungen großer Menschenmengen bis tief in die Nacht führten zu Beschwerden von Anwohnern ganzer Wohnareale – vom Winterhafen über Ufer- oder Taunusstraße bis hin zum Zollhafengebiet.

Was ist rechtlich davon zu halten? Zwei Argumentationsstränge führt die Stadt an: Infektionsschutz und Anwohner*innenschutz. Beides muss man hier trennen, sagt Rechtsanwalt und Stadtratsmitlied (Die Linke) Martin Malcherek.

1.

Der Infektionsschutz rechtfertigt im Moment Vieles, aber nicht alles. Hoheitliches Handeln muss immer verhältnismäßig sein, dh darf nur soweit in Rechte der Bürger eingreifen, wie es zum Erreichen eines legitimen Zwecks notwendig ist. Dazu muss die Maßnahme zunächst geeignet sein, den Infektionsschutz zu verbessern. Das kann man hier in Frage stellen, weil die Leute sich im Freien aufhalten. Laut dem bisherigen Stand der Wissenschaft ist es im Freien ausreichend, den Mindestabstand zu wahren. Dh die Stadt müsste zunächst mal darauf dringen, dass die Leute den Mindestabstand einhalten, nicht, dass sie sich vom Rheinufer entfernen. das geht zum Beispiel mit Lautsprecherdurchsagen 0der durch Aufklärung: Flugblätter, die verteilt werden, direkte Ansprache etcpp. Nur wenn es kein anderes Mittel gibt, zum Beispiel, weil die Leute nicht reagieren, könnten schwerere Geschütze aufgefahren werden.

2.

Das Problem beim Anwohner*innenschutz ist, dass durch die Ausleuchtung und die weiteren Maßnahmen (Lautsprecherdurchsagen etc, die Nutzung öffentlichen Raums zu Gunsten privater Anliegen (Anwohner*innen) aufgegeben wird, also der öffentliche Raum gewissermaßen teilprivatisiert wird. Grundsätzlich gilt natürlich die Nachtruhe (geregelt im LImSchG), aber Ausnahmen sind möglich. Dafür ist ein sachlicher Grund erforderlich. Letztlich kommt es auf die Interessensabwägung zwischen Anwohner*innen und Rheinbesucher*innen an. Zu Bedenken ist: Die Stadt heizt sich zur Zeit krass auf, die Leute kommen nicht zum Schlafen und suchen Abkühlung. Es geht also nicht um Party rund ums Jahr sondern um einige besonders heisse Nächte. M.E. stellt es ein berechtigtes Anliegen der Mainzer*innen dar, sich nachts am Rhein aufzuhalten. Auf der anderen Setzte wäre zu berücksichtigen, wie stark die Anwohner*innen eingeschränkt sind. Wahrscheinlich geht es um die Häuser am Winterhafen. Wenn die alle klimatisiert sind und vielleicht auch Fenster zur Rückseite hin haben, könnte man die Anwoghner*innen darauf verweisen, dass sie ihre Fenster zu machen un ggf die Schlafzimmer für die fraglichen Nächte in das rückwärtige Zimmer verlegen – das weiss ich aber nicht.

Das Problem war aber am Winterhafen absehbar (genauso wie die Ruhestörung der Anwohner*innen durch das alte KUZ). Die Stadt wollte ein Prestigeobjekt, ohne auf die Interessen der Allgemeinheit zu achten. So wurde/wird das Rheinufer in einer Salamitaktik scheibchenweise der Öffentlichkeit entzogen – auch wenn das rechtmäßig sein sollte (s.o.), es ist m.E. eine gravierende politische Fehlstellung.