Leider wurden am Montag, 20. Januar die vier noch verbleibenden Wildschweine im Wildpark Gonsenheim durch einen Jäger erlegt. Die Entscheidung der Stadt Mainz, die Wildschweine im Gonsenheimer Wildpark zu „entnehmen“, wurde auf Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Mainz-Bingen getroffen, das auch für die Stadt Mainz und damit den Wildpark zuständig ist.
Die Afrikanische Schweinepest ist nach positiv getesteten Tieren im Kerngebiet bei Oppenheim seit Mitte Dezember 2024 auch auf der Mariannenaue und am Ufer bei Ingelheim nachgewiesen worden – und damit nah an das Stadtgebiet herangerückt. Die Gefahr, dass die Gonsenheimer Wildschweine sich wegen der Fütterung durch Besucher infizieren und dann verenden, war daher groß. Das Areal kann leider nicht oder nur schwer so abgetrennt werden, dass diese verbotene Fütterung unmöglich ist.
Schwerwiegend wären die Folgen für die Bevölkerung in einem Radius von zehn Kilometern gewesen, hätte sich eines der Wildschweine infiziert: Wäre die Tierseuche im Wildpark aufgetreten, hätte rund um den Fundort eine Schutz- und eine Überwachungszone mit Drei- und Zehn-Kilometer-Radius eingerichtet werden müssen, in der erhebliche Einschränkungen auch für die Bevölkerung hätten angeordnet und durchgesetzt werden müssen. Gerade auch im Gonsenheimer Wald wäre mit zusätzlichen Absperrungen und Betretungsverboten zu rechnen gewesen.
Weitrechender wären die wirtschaftlichen Folgen zudem für die im Umfeld liegenden Betriebe, die im Voll- oder Nebenerwerb Hausschweine halten. Denn: Im Wildgatter gehaltene Wildschweine werden veterinärrechtlich wie ein Hausschweinebestand behandelt und auch reglementiert.
Betroffen wären davon allein im Kreis Mainz-Bingen 18 schweinehaltende Betriebe mit rund 100 Tieren. Hinzu kommen Betriebe in Hessen, die ebenfalls im 10-Kilometer-Radius liegen. Für diese Betriebe wäre ein immenser finanzieller Schaden entstanden, die Einschränkungen für die Haltung der Schweine sowie die Verarbeitung und Vermarktung des Fleisches wären groß.
Alternative Lösungen zur Tötung der Wildschweine hätten zugleich keine letzte Sicherheit geboten. Zudem bestehen aus Sicht des Tierschutzes dadurch größere Probleme: Der mögliche Bau eines Stalls, um sicher auszuschließen, dass die Tiere von Besucher:innen weiterhin und entgegen der ausgeschilderten Vorgaben von außen gefüttert werden, wurde geprüft, musste jedoch verworfen werden. Diese sogenannte Aufstallung ist zwar zulässig bei Betrieben, die Schweine in Freiland oder Auslaufhaltung gehalten haben und jetzt wegen der Afrikanischen Schweinepest mehr Biosicherheit gewährleisten müssen.
Für die Wildscheine im Wildpark war dies aber nur eine theoretische Alternative, da eine Aufstallung bei Wildschweinen als nicht tierartgerecht bewertet wird, mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden ist und damit ein tierschutzrechtliches Problem darstellt. Ein Transport der Wildschweine an einen anderen Haltungsort außerhalb einer Restriktionszone wäre hingegen rechtlich nicht zulässig gewesen.