Direkt zum Inhalt wechseln
| 1

Rund um das Tierheim und Zoo Mainz: Nicht böllern!

Feuerwerk zum Jahreswechsel – für viele Menschen ist dies ein Ritual. Für viele Tiere bedeutet Silvester jedoch Stress pur: Sie erschrecken sich durch den ohrenbetäubenden Lärm, die grellen Blitze und unbekannten Gerüche häufig so sehr, dass sie bleibende Schäden zurückbehalten und an den Folgen sterben können. Eine Informationskampagne sensibilisiert die Anliegenden des Tierheims Mainz und der Anlagen des Zoos Mainz (Wildpark Gonsenheim und die Gehege im Stadtpark) für das Thema und fordert auf zu mehr Rücksichtnahme.

Auf Plakaten, Bannern, Flyern, unter www.mainz.de/tierschutz-silvester und künftig auch über Instagram, Facebook und Co. informiert die Landeshauptstadt gemeinsam mit dem Tierschutzverein Mainz und Umgebung e. V. und dem Förderverein Wildpark Mainz-Gonsenheim e. V. Die Gestaltung der Kampagne stammt von der Mainzer Design-Agentur einfallswinkel.

Das Helle Großsilber Kaninchen Karla, Ziegenbock „Der kleine Mann“ und Papagei Rico stehen stellvertretend für die Tiere des Wildparks Gonsenheim und der Anlagen im Stadtpark. Hund Grigore, Katze Toulouse und Taube Hedwig sind Bewohnerinnen und Bewohner des Tierheims in der Zwerchallee. Alle zusammen bitten: Hier nicht böllern!

„Der Tierschutz ist mir eine Herzensangelegenheit, und so haben wir nach den Vorkommnissen im vergangenen Jahr gemeinsam mit verschiedenen Ämtern, dem Tierschutzverein Mainz und dem Förderverein Wildpark Mainz-Gonsenheim die Kampagne mit echten tierischen Protagonistinnen und Protagonisten aus Mainz entwickelt“, so Oberbürgermeister Nino Haase. „Wir informieren sowohl vor Ort durch die Banner und durch Flyer in verschiedenen Sprachen, als auch stadtweit über Litfaßsäulen-Plakatierung, unsere Website und Social Media. Auch im Sozialbereich – etwa bei der Hausaufgabenbetreuung – wird das Thema platziert. Mein Appell wäre: Das Geld für die Böller lieber dem Tierheim spenden.“

Hintergrund: Gesetzeslage

Da der Gesetzgeber das Tierwohl mit den Regelungen des Sprengstoffgesetzes und 1. Verordnung zum Sprengstoffrecht nicht berücksichtigt, ist es der Landeshauptstadt Mainz weiterhin aus rechtlichen Gründen nicht möglich, für relevante Bereiche ein Feuerwerksverbot zu erlassen.

„Die Gesetzeslage lässt ein generelles Verbot in diesen Arealen weiterhin nicht zu, aber wir sind uns alle einig, dass Handlungsbedarf besteht“, so Ordnungsdezernentin Manuela Matz. „Daher bitten wir dringend darum, im Umfeld des Tierheims, des Wildparks und Stadtparks auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten, um die dortigen Tiere nicht unnötig mit Lärm zu belasten.“

„Dank der gemeinsamen Anstrengungen und mit der Unterstützung der Bevölkerung hoffen wir auf einen friedlichen Jahreswechsel. Wir bedanken uns schon jetzt herzlich bei allen, die auf unsere Tiere Rücksicht nehmen“, so Manfred Ervens, Jasmina Bott und Denise Kämpfner aus dem Vorstand des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e. V.

„Tierwohl und Tierschutz sind unsere Verpflichtung“, pflichtet  auch Manuela Müller-Horn, Vorsitzende des Fördervereins Wildpark Mainz-Gonsenheim bei.

Hinweis: Zeiten einhalten – ansonsten Ordnungswidrigkeit Grundsätzlich wird nochmal darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ausschließlich am 31.12. und 01.01. erlaubt ist, selbst wenn das Feuerwerk schon vorher im Handel erworben werden kann. Werden außerhalb dieser beiden Tage Feuerwerkskörper gezündet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz weist daneben zum Jahresende 2024 erneut darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, beispielsweise Reetdachhäusern, grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist.

Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten: Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.

–       Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025 erlaubt.

–       Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2. Personen unter 18 Jahren ist der Besitz / das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zum Abbrennen nicht erlaubt.

–       Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden.

–       Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.

Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

1 response to “Rund um das Tierheim und Zoo Mainz: Nicht böllern!

  1. Ein Böllerverbot ist sehr wohl möglich. In anderen Städten geht das schon. Aber die Mainzer Verwaltung ist einfach zu feige. Es könnte ja einer dieser Bölleridioten klagen und Mainz hat ja kein Geld für sodas.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert