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RLP bringt 27. Corona-Verordnung raus – Keine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum mehr

Der Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert. Diese gilt ab Montag, den 8. November. Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege und Lockerungen im Außenbereich.
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.
Erleichterungen soll es auch im Freien geben. So können Weihnachtsmärkte und Martinsumzüge ohne Maske, Abstand und Kontakterfassung stattfinden können.

Zwar verfüge der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über eine vollständige Impfung. Allerdings drohe angesichts steigender Zahlen eine Belastung in den Krankenhäusern.

Daher soll es weitere Einschränkungen nur für ungeimpfte Menschen geben.

Im Ministerrat wurde  zudem beschlossen, Boosterimpfungen massiv auszubauen, mit Unterstützungsangeboten für Altenpflegeeinrichtungen und der schriftlichen Aufforderung für Menschen über 70. In Rheinland-Pfalz könne außerdem jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig unkompliziert an den Impfbussen des Landes eine Boosterimpfung bekommen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch heute in Mainz.

„Wir brauchen auch weiterhin Schutzmaßnahmen – wie Masken, Abstand und 2Gplus-Regeln – auch dann noch, wenn der Deutsche Bundestag sich entscheiden wird, die ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ zum 25. November 2021 auslaufen zu lassen. Das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite heißt nicht: Ende der Pandemie. Dort, wo Menschen weiterhin besonders geschützt werden müssen, erhöhen wir die Testpflicht für Ungeimpfte und forcieren die Boosterimpfungen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher regele die Verordnung, dass zum Schutz der besonders vulnerablen Personen eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern vorgesehen ist. Dies gelte auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.

„Wir sehen zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. In Rheinland-Pfalz laufen die Boosterimpfungen insbesondere über die niedergelassenen Ärzte sowie mobile Impfteams. Bis Ende Oktober wurden 107.768 Menschen drittgeimpft. „Auch, wenn es keine allgemeine Impfpflicht gibt, so stehen wir alle in der Pflicht, Verantwortung für unsere Nächsten zu übernehmen. Meine klare Bitte: Lassen Sie sich bitte impfen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Gesundheitsminister Clemens Hoch kündigte in einem 5-Punkte-Papier an, die Drittimpfungen generell beschleunigen zu wollen: (1) Jede Alten- und Pflegereinrichtung wird erneut sensibilisiert, (2) es werden verstärkt weitere mobile Teams eingesetzt, (3) alle Menschen in Rheinland-Pfalz über 70 Jahren werden gemeinsam mit der Ärzteschaft angeschrieben und zur Impfung eingeladen, (4) es wird zehn Krankenhausstandorte geben, an denen wir gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft dezentrale Impfzentren an speziellen Impftagen öffnen. Diese sollen Mitte November an den Start gehen. (5) Es werden 500 weitere Impfbustermine bis zum Jahresende angeboten. Das entspricht einer Verdopplung der ursprünglichen Planung.

Die Änderungen in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:

Allgemeines
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.

Weniger Beschränkungen im Freien
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen, d.h. ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.

Klare Regeln für den Innenbereich
In den übrigen Bereichen (z.B. Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2Gplus Regelung.

Hotellerie
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.

1 response to “RLP bringt 27. Corona-Verordnung raus – Keine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum mehr

  1. Liebe Regierung, toll Euer Programm. Ich bleibe daheim oder besuche nur Gastronomie wo ein 2 G Regelung herrscht und die auch kontrolliert und nachverfolgt werden kann. Dieser Durcheiander geht mir echt auf den Keks. Klare unkomplizierte und für jeden verständliche Regeln dann klappt das!! Lasst das mit Weihnachsmarkt und Großveranstaltungen auch Fussball.

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