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ÖDP sieht bei Ebling Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Kaum sind die Stadtratslisten für die nächste Kommunalwahl raus, gibt es auch schon ersten Ärger: Auch die ÖDP-Stadtratsfraktion sieht in der Kandidatur von Innenminister Michael Ebling auf Platz 30 der SPD-Stadtratsliste einen Interessenkonflikt zwischen Amt und Mandat. „Auch wir meinen, dass hier die gesetzlichen Regelungen eindeutig sind. Was z.B. für einen städtischen Mitarbeiter und den Dezernenten gilt, gilt erst recht für einen Minister, der für die kommunalen Aufsichtsbehörden des Landes verantwortlich zeichnet, die auch die Stadt Mainz z.B. hinsichtlich des Haushalts kontrollieren“, so Fraktionsvorsitzender Dr. Claudius Moseler. Nachzulesen in § 5 (1) 7 Kommunalwahlgesetz.

Nicht umsonst wurde vom rheinland-pfälzischen Landtag Anfang des Jahres durch einen Gesetzesentwurf der Landesregierung das Kommunalwahlgesetz geändert, um solche „Scheinkandidaturen“ transparent zu machen. Der § 19.3 lautet nun wie folgt: „Wer durch eine Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 5 Abs. 1 begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten wird.“ Dazu gibt es ein neues Formblatt (siehe Anlage), welche dieser Personenkreis dem Wahlvorschlag hinzufügen müsste. Unterbleibt diese Erklärung, so muss dies bei der Veröffentlichung der Wahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter entsprechend vermerkt werden, so die ÖDP. „Alle Ministerinnen und Minister sollten sich mit der neuen Absichtserklärung erklären!“

Gleiches gilt nämlich im Prinzip auch für die grünen Ministerinnen Katrin Eder (Platz 47) und Katharina Binz (Platz 51), die allerdings auf weniger prominenten Plätzen antreten. „Es muss nun rechtlich sauber geprüft werden, dass es sich hier nicht um eine Scheinkandidatur von Ministern handelt“, so Moseler abschließend.