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Nicht mit Lebenswandel einverstanden: Afghanisches Paar der Tötung ihrer Tochter verdächtigt

Am Montagabend kam es zu einem polizeilichen Einsatz am Rheinufer bei Worms. Am Ufer wurde die Leiche einer 15-jährigen geborgen, nachdem ihre Mutter sich am Vormittag bei der Polizeiinspektion Pirmasens gemeldet und den Verdacht der Tötung ihrer Tochter mitgeteilt hatte. Die Tat solle demnach bereits am Samstagabend stattgefunden haben, weil die Eltern mit deren Lebenswandel unzufrieden waren. Suchmaßnahmen der Kriminalpolizei Mainz führten zum Auffinden der Leiche.

Ein Tatverdacht richtet sich gegen den 39-jährigen Vater und die 34-jährige Mutter. Beide Tatverdächtigen befinden sich derzeit in polizeilichem Gewahrsam. Alle drei Personen sind afghanische Staatsangehörige.

Da der Auffinde-/Tatort im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mainz liegt, führte die Kriminalpolizei Mainz umfangreiche Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz durch. Darüber hinaus finden intensive kriminaltechnische Maßnahmen zur Spurensicherung am Fundort der Leiche, in den Wohnungen der Beteiligten sowie dem Fahrzeug des Vaters statt. Dieses wurde in Primasens sichergestellt und durch einen Abschleppdienst nach Mainz transportiert.

Nach Vorführung der beiden Personen beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mainz, ordnete dieser die Untersuchungshaft wegen des Verdachts des Totschlags gem. § 212 StGB gegen die beiden Beschuldigten an. Beide Personen wurden in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten den Entschluss zur Tötung ihrer Tochter gefasst haben, weil sie mit deren Lebenswandel nicht einverstanden waren.

Das Ergebnis der Obduktion liegt zwischenzeitlich auch vor: Als Todesursache wird demnach „Ertrinken“ angenommen. Ob der Fundort der Leiche auch der Tatort ist, bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Konkrete Anhaltspunkte, dass sich der Tatort nicht im Bereich des Fundortes befindet, liegen nicht vor.

Beide Beschuldigten haben sich gegenüber der Polizei zu dem Tatvorwurf eingelassen. Weitere Details sind derzeit mit Blick auf den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht möglich.

Die Beschuldigten waren beide in Pirmasens, jedoch an unterschiedlichen Adressen gemeldet. Die Tochter war bei der Mutter wohnhaft gemeldet. Weitere Informationen zum Wohnort werden zum Schutz der Privatsphäre unbeteiligter Personen nicht veröffentlicht. Der 39-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Die 34-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.

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