Direkt zum Inhalt wechseln
|

Neues Tempolimit 30 in der Langgasse


von Michael Erfurth (Artikel aus der Allgemeinen Zeitung, Mainz)

Seit einiger Zeit stehen sie in der Altstadt in der Großen Langgasse und in der Gärtnergasse sowie in der Boppstraße in der Neustadt: Verkehrsschilder, die die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzen. Die Stadt hat diese Schilder aufgestellt, da es in diesen Innenstadt-Straßen oft zu gefährlichen Situationen und Unfällen kommt, erklärt Ellen König von der städtischen Pressestelle auf AZ-Anfrage. (Foto: HBZ / Stefan Sämmer)

Die Große Langgasse gilt als Problemkind: Über die diese viel befahrene, teils vierspurige Cityachse sind mehrere Parkhäuser zu erreichen, hier kommt es aufgrund abbiegender Autos oft zu Rückstaus und Fußgänger kreuzen auch an Stellen, die keine Ampelanlagen haben, die Fahrbahn. 131 Unfälle hat die Polizei zwischen Januar 2009 und Ende September 2011 hier registriert, betont König. Ein Schwerverletzter und 14 Leichtverletzte sind die traurige Bilanz. Schon seit einigen Jahren wird über eine Umgestaltung diskutiert, die auch die Interessen der Fahrradfahrer und Fußgänger stärker berücksichtigt, doch bislang ist aufgrund fehlender Finanzmittel nichts passiert.

Verkehrsclub fordert Umbau

Lediglich Tempo-30-Schilder hat die Stadt zum Jahreswechsel aufgestellt. Immerhin ist in der Diskussion, im Rahmen des geplanten Neubaus des ECE-Einkaufszentrums an der Ludwigsstraße die Große Langgasse in die Überlegungen einzubeziehen. Der Verkehrsclub Deutschland fordert den Umbau auf jeweils nur eine durchgehende Fahrbahn pro Richtung von 6,50 Meter Breite mit Aufweitungen für Abbieger an den Knotenpunkten und weist dabei auf die Funktion der Straße als Fahrradachse zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Römisches Theater hin.

In der Boppstraße ist es für die Fahrer, die von den Seitenstraßen aus in die Vorfahrstraße einbiegen wollen, aufgrund der parkenden Autos schwierig, den Überblick zu behalten und frühzeitig zu erkennen, ob auf dieser Neustadt-Achse Autos angefahren kommen. Zudem sind die beiden Radwege nicht gut einsehbar. Auch die Gärtnergasse, die zwischen Parcusstraße und Großer Bleiche eine wichtige Erschließungsfunktion für die Innenstadt hat, ist eng und an manchen Stellen unübersichtlich. In beiden Straßen gilt seit August ein Tempo-30-Limit, das auch im Rahmen des städtischen Lärmminderungsplans eingerichtet wurde, so König.

Komplette Tempo-30-Zone nicht zulässig

Die neuen Schilder indes fallen aufgrund der unübersichtlichen Verkehrssituationen kaum auf. Wäre es da nicht sinnvoller, diese Straßenzüge komplett als Tempo-30-Zonen mit entsprechend deutlicher Beschilderung auszuweisen? „Das lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu“, entgegnet König. Denn Tempo-30-Zonen sind nicht für den Durchgangsverkehr gedacht und es muss die Vorfahrtsregelung „Rechts vor links“ gelten. Die genannten Straßen aber sind Vorfahrtsstraßen, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten – auch für den Busverkehr.

Ein Beispiel hierfür ist die Hindenburgstraße in der Neustadt: Zwischen Goetheplatz und Sömmeringstraße ist sie als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Da aber von der Sömmeringstraße aus der Linienbus einbiegt, um in Richtung Kaiserstraße zu fahren, ist dieser Abschnitt der Hindenburgstraße Vorfahrtsstraße und keine Tempo-30-Zone – „sonst müsste der MVG-Bus an jeder Ecke anhalten“, so König. Es steht aber an jeder Kreuzung ein Tempo-30-Schild.