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Neues Hygienekonzept für Musik und Sport

Am Mittwoch tritt die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr erfolgen weitere Lockerungen für die Kultur- und Sportszene sowie die Veranstaltungsbranche im Land. In enger Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz und dem Landessportbund wurde erstmals ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich mit Ausnahme der Schulen und Kindertagesstätten sowie den Sport auf den Weg gebracht. Es sieht verringerte AbständeundGruppengrößen.

Das Konzept sieht unter anderem eine Verringerung des Abstands im Freien zwischen Sängern auf anderthalb Meter seitlich und zwei Meter in Singrichtung vor. Für das Spielen von Blasmusikinstrumenten gilt zukünftig ein Abstand von zwei Metern in Innenräumen zwischen den Musikern. Damit ist eine wesentliche Verbesserung der Proben- und Aufführungssituation für Blasorchester und Ensembles mit Blasinstrumenten gegeben. Das Konzept umfasst auch Regelungen für gemischte Ensembles mit Instrumenten mit und ohne verstärktem Aerosolausstoß bzw. für Instrumentalbesetzungen mit Chor- und Gesangsbeteiligung.

Für den Bereich der elementaren Musikpädagogik ist der Unterricht bis zu einer maximalen Gruppengröße von 12 Personen gestattet. Das vorliegende Hygienekonzept berücksichtigt verantwortlich den gesundheitlichen Schutz des Einzelnen in Abwägung zu den Erfordernissen der praktischen Musikausübung.

Sport

Im Sport darf unter anderem die Anzahl von 30 Personen in festen Kleingruppen im Einzelfall überschritten werden, wenn für die
Durchführung eines ordnungsgemäßen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportler*innen teilnehmen müssen. Zudem wurde die Personenbegrenzung beim Training und Wettkampf mit mehr als 10 Personen im Innenbereich von 10 qm Fläche je Person auf 5 qm reduziert.

Die bislang geltende maximale Anzahl von 30 Personen darf im Einzelfall überschritten werden, wenn für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportler*innen teilnehmen müssen. Weiterhin gilt dabei die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung im Außen- wie Innenbereich sowie die allgemein bekannten
Schutzmaßnahmen.
Zudem wurde die Personenbegrenzung beim Training und Wettkampf mit mehr als 10 Personen im Innbereich von 10 qm Fläche je Person auf 5 qm Fläche reduziert. Demnach muss beispielsweise beim Trainingsbetrieb einer Gymnastikgruppe, der Innenbereich bei einer festen Kleingruppe von 30 Personen, lediglich eine Größe von 150 qm, anstatt wie bisher 300 qm, vorweisen. Auch was die Anzahl von Zuschauern bei Sportveranstaltungen betrifft, wurden vorsichtige Lockerungen im Rahmen der Regelungen zu Veranstaltungen vorgenommen. In geschlossenen Räumen dürfen künftig Veranstaltungen bis zu 250 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 500 Menschen. Dabei gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz frei bleibt.

Der Sportbund Rheinhessen, als Dachverband von 60 Fachverbänden und rund 900 Sportvereinen mit etwa 270 000 Mitgliedern, hat eine Serviceseite „Corona“ mit allen Erläuterungen und Verordnungen auf seine Internetseite gestellt. Ebenfalls zu finden sind dort zusammengefasst die wichtigsten Fragen und entsprechende juristische Empfehlungen von Dr. Falko Zink, Rechtsberater des Sportbundes. Die Serviceseite steht unter der Adresse: https://sportbund-rheinhessen.de/corona-service/ .