Zukünftiger Projektverantwortlicher für die Rathaussanierung ist nun der Prokurist der Grundstücksverwaltungsgesellschaft (GVG), Ferdinand Graffé, in dessen Verantwortung bereits die Coface-Arena hochgezogen worden ist. Er bzw. die Stadtverwaltung will einen EU-weiten Wettbewerb auszuloben, um die vollständige Bandbreite von Lösungsansätzen abfragen, prüfen und bepreisen zu können. Der Wettbewerb wird sich nicht nur auf die Leistungen der Objektplanung beziehen, sondern auch Leistungen von Fachplanern, insbesondere der TGA (Technische Gebäudeausrüstung) einbeziehen.
Schließlich wird es nicht unerhebliche Wechselbeziehungen zwischen den Vorschlägen zur Sanierung und der Gestaltung geben, die sich natürlich auf die Kosten auswirken werden. Das alles soll nicht im stillen Kämmerlein geschehen, sondern gemeinsam mit der Bürgerschaft und insbesondere den Fachleuten in unserer Stadt in und außerhalb der Verwaltung. Trotz der Einstufung des Rathauses als Baudenkmal wird ein nicht unerheblicher Spielraum für die Gestaltung mindestens des inneren Bereichs, aber auch im Umfeld des Rathauses gesehen. Die Entscheidungen darüber soll ein Fachgericht beurteilen, das mehrheitlich mit unabhängigen Fachleuten besetzt sein wird. Und am Ende des Verfahrens werden vor einer Entscheidung alle sinnvollen Vorschläge der Bürgerschaft gehört und überprüft. Der Wettbewerb wird in den nächsten Monaten ausgelobt.
Der Beschlussvorschlag an den Rat am 05.12.2012 lautete: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die Sanierung des Rathauses wird grundsätzlich beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Rathaussanierung einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Bürgerinformation durchzuführen. Der Rat ist dem mit breiter Mehrheit gefolgt, ergänzt durch einen Änderungsantrag mit der Bitte um Prüfung von 9 Einzelpunkten. Nach mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen wurde dem Rat am 12. Juni 2013 dann ein Sachstandsbericht mit den entsprechenden Prüfungsergebnissen zur Kenntnis vorgelegt. Die Aufgabe bestand nun darin, sorgfältig die Bandbreite der Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Ziel ist und bleibt unbedingte Kostensicherheit als essentielle Voraussetzung für die endgültige Entscheidung im Rat über den konkreten Sanierungsweg.