In Mainz gelten künftig neue Regelungen für die Genehmigung von Außengastronomieflächen. Baugenehmigungen werden dabei so erteilt, dass sie nur in Kombination mit einer gültigen Sondernutzungserlaubnis wirksam sind – allerdings nur in Ausnahmefällen. So soll verhindert werden, dass gastronomische Nutzungen auf öffentlichen Flächen städtebauliche Maßnahmen wie Straßenausbauten oder Änderungen von Bebauungsplänen behindern.
Für Außengastronomie auf privaten Grundstücken gelten diese Einschränkungen nicht. Gleichzeitig entfällt dort aber auch die Möglichkeit einer befristeten Baugenehmigung. In der Praxis zeigt sich, dass kleinere Außenflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 50 Quadratmeter in der Regel problemlos genehmigt werden können. Erst bei größeren Flächen müssen umfangreichere baurechtliche und andere öffentliche Interessen geprüft werden. Bei Verstößen, auch bei kleineren Flächen, bleibt das Eingreifen der Bauaufsicht weiterhin möglich.
Die Wirtschafts- und Ordnungsdezernentin Manuela Matz begrüßt die Änderungen ausdrücklich: „Diese neuen Regelungen sind ein Gewinn für unsere Gastronomie. Sie sorgen für Vereinfachung und stärken die Attraktivität unserer Innenstadt. Unsere Cafés, Weinstuben und Restaurants prägen das Lebensgefühl in Mainz – deshalb ist es wichtig, ihnen gezielt unter die Arme zu greifen. Gleichzeitig ist dies ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und ein klares Bekenntnis zum Standort Mainz.“