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Neue Lockerungen in RLP: Kultur & Veranstaltungen, außer Fastnacht

Die nächsten Erlasse zur Corona in RLP wurden heute herausgegeben. Sie erleichtern vor allem die Kulturbranche und Kirchen. Auch größere Events wie etwa Fußballspiele sowie der Einzelhandel können erweitert werden. Weihnachtsmärkte sind sozusagen gerettet. „Nur“ die Fastnacht fällt mehr oder weniger aus.

Die Verordnung tritt am 16. September in Kraft und ende mit Ablauf des 31. Oktober – dann erwartet uns wieder eine neue.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • In geschlossenen Räumen dürfen künftig Veranstaltungen bis zu 250 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 500 Menschen. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz frei bleibt (Kultur, Kirchen und Kinos).
  • Bei größeren Veranstaltungen mit festen Platz-, Tribünen- oder Saalkapazitäten können bei Vorlage eines Hygienekonzepts Ausnahmen bis zu einer Regelgrenze von 10 Prozent der Platzkapazitäten gemacht werden.
  • Einzelhandel: Künftig darf eine Person pro 5m² Verkaufsfläche zugelassen werden, bisher galt hier eine Fläche von 10m² pro Person.
  • Die 5. Jahreszeit am 11.11. kann unter Einhaltung von Regeln für Veranstaltungen durchgeführt werden – Fastnacht aber nicht: „Die Fastnacht ist kreativ und wird neue Formate finden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Es gebe inzwischen zahlreiche Online-Angebote, Live-Streams von Veranstaltungen mit reduzierten Teilnehmerzahlen, aber auch wunderbare kleine Formate, zum Beispiel einzelne Auftritte in oder vor sozialen Einrichtungen, in Kindertagesstätten etc.
  • Möglichkeiten für Weihnachtsmärkte, Brauchtum und Sport sind eröffnet. Hier seien mit den Kommunen neue Ideen entwickelt worden: Kleine „Weihnachtsdörfer“ mit Kontakterfassung und Personenbegrenzung. Oder Weihnachtmärkte, bei denen die Stände, Häuschen oder Karussells über ihre Innenstädte verteilen und so die ganze Stadt zur „Weihnachtsstadt“ machen.

Untersagt ist weiterhin die Öffnung oder Durchführung von

  1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen,
  2. Kirmes, Volksfesten und ähnlichen Einrichtungen,
  3. Prostitutionsgewerbe

Kontrolltag von Ordnungsamt und Polizei am 7. Oktober

Weil dem Mund-Nasenschutz in der Prävention eine so große Bedeutung zukommt, hat die Landesregierung das Bußgeld erhöht. Wer gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr oder im Einzelhandel verstößt, muss 50 Euro Bußgeld zahlen. Um der Tragepflicht Nachdruck zu verleihen, werden am 7. Oktober Ordnungsämter und Polizei bei einem Kontrolltag die Einhaltung der Maskenpflicht im ganzen Land überwachen.