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Mainzer Pleiten, Pech & Pannen-Wahl: Doppelt ausgestellte Wahlunterlagen

Erst war es vor drei Wochen nur ein Irrläufer, ein Wahlzettel, der versehentlich in Lerchenberg statt in Hechtsheim landete. Dann gab es am 12. Februar die nächste Panne (wir berichteten), da beim Onlineantrag in einem bestimmten Zeitraum keine Anmeldung für die Stichwahl hinterlegt war und Stimmzettel neu versendet werden mussten.
Heute gibt die Stadt erneut bekannt, dass vermutlich um die 800 Wahlberechtigte doppelte Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erhalten haben. Die Ursachenermittlung und Fehleranalyse laufe, auch liefen bereits Kontrollen, um doppelte abgegebene Stimmen zu finden.

Wir haben zwar zwei Wahlen am Sonntag den 5. März, nämlich die Stichwahlen der beiden OB-Kandidaten, als auch die der beiden Hechtsheimer Ortsvorsteher, aber wie kann das sein? Hoffen wir, dass wir nicht noch Berliner Verhältnisse bekommen …

Wer doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, kann einen der identischen Wahlscheine nutzen; der zweite Wahlschein ist zu vernichten oder unkenntlich zu machen und an das Wahlbüro zurückzusenden.
Für Fragen steht die Wahl-Hotline unter der 06131 12 1500 von 8 bis 18 Uhr an Werktagen zur Verfügung.

Hinweis: Die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe besteht nicht; doppelte Wahlscheine und Stimmzettel werden anhand der identischen Wahlscheinnummern auf den orangefarbenen Umschlägen spätestens am Wahltag herausgefiltert, so die Stadt. Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug nach § 107a StGB und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Personen, die ihre Wahlbenachrichtigung aus dem ersten Wahlgang nicht mehr haben, können einfach am Sonntag mit ihrem gültigen Personalausweis zur Urnenwahl ins Wahllokal gehen. Sollten Wahlberechtigte nicht wissen, welches Wahllokal ihres ist, können sie dies im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 06131 12 1500 erfragen. Das Briefwahlbüro kann Wahlberechtigten ihr zuständiges Wahllokal nennen. Voraussetzung für die Urnenwahl am Sonntag ist, dass diese Personen nicht bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten.

Auch der Gang zum Briefwahlbüro der Stadt Mainz im Stadthaus Große Bleiche ist bis Freitag, 3. März, 18 Uhr möglich. (Öffnungszeiten: https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/wahlen/ob-wahl-mainz-2023.php#SP-grouplist-2-1:6)

Briefwahl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, 3. März, 18 Uhr möglich (Direktwahl vor Ort empfohlen). Das Wahlbüro versendet in der Regel alle Wahlunterlagen am Tag des Eingangs der Beantragung und bittet die Wähler ausreichend Zeit für die Rücksendung einzuplanen. Die ausgefüllten Unterlagen können auch an den folgenden Orten bis zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden:

–       Ortsverwaltungen aller Stadtteile bis Sonntag, 5. März, 14 Uhr (zusätzlicher Service) (https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/ortsverwaltungen.php).

–       Stadthaus Große Bleiche, Nachtbriefkasten oder Pforte bis Sonntag, 5. März, 18 Uhr.

–       Briefwahlzentrum BBS I, Am Judensand 12, Sonntag, 5. März, 14 bis 18 Uhr.

–       Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag im Wahllokal ist – wie immer – NICHT möglich.

Barrierefreiheit
Bis auf das Wahllokal AWO-Begegnungsstätte Wilhelm-Spies-Haus in Laubenheim sind alle Wahllokale am Sonntag barrierefrei zugänglich, im Briefwahlbüro in der Großen Bleiche gibt es für sehbehinderte Menschen Schablonen und Texte in Brailleschrift.

Weitere gesammelte Informationen:

https://mainz.de/verwaltung-und-politik/wahlen/ob-wahl-mainz-2023.