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Mainz: Corona Ampel auf orange?

Vor einer Woche führte man in RLP eine Corona-Ampel ein (wir berichteten). Hier fließen leider nur einige wenige Indikatoren ein, so dass die Ampel für Mainz und seine „Infektionen“ aktuell auf Warnstufe Gelb oder fast Orange steht. (Ampel auf www.mainz.de). Der 7-Tage-Inzidenzwert schlägt von Gelb auf Orange bei mehr als 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern an mehr als 5 Tagen. Der Wert ist aktuell ein wenig unklar. Denn die Kreisverwaltung Mainz-Bingen spricht in der Stadt Mainz von der Zahl 37 (ohne Reiserückkehrer allerdings von exakt 35).
Wie auch immer setzt das Land nun eine regionale Corona-Task-Force ein, die verschiedene Maßnahmen ab „orange“ plant. Detlef Placzek (Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung) ist der Leiter der Task Force. Die Maßnahmen wird in Mainz die Stadtverwaltung umsetzen (müssen). Dazu gehören u.a.  Verschärfungen der Personenbegrenzung, Erweiterung der Maskenpflicht, Reduzierung von Veranstaltungsgrößen und ein Verbot von Kontaktsport. Wir werden also die nächsten Tage sehen, was noch so passiert. Ab jetzt wird fleißig rauf- und runtergeampelt bis zum (regionalen) Mini-Lockdown ab einer Inzidenz von „nur“ 50 Inzidenzen.
Der Ministerrat RLP hat zudem beschlossen, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung künftig mit einem Bußgeld von 150 Euro zu beläppern sind sowie folgende Maßnahmen zur Quarantäne:

Der Ministerrat hat sich über die Quarantäneregelungen beraten und setzt sich dafür ein, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt. „Es ist den Menschen nur schwer vermittelbar, dass sie zuerst die Quarantäneregeln aller Länder studieren, bevor sie zum Beispiel die Weihnachtsfeiertage mit ihrer Familie planen können“, sagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Bislang gilt in Rheinland-Pfalz, dass Risikogebiete im Ausland genauso behandelt werden wie Corona-Hot-Spots innerhalb von Deutschland.

In Bezug auf die bestehende Quarantäneregelung hat Bätzing-Lichtenthäler erläutert, dass bereits seit Juni in Rheinland-Pfalz geregelt ist, dass Personen, die aus einem Risikogebiet im Ausland oder einem Corona-Hot-Spot im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Innerdeutsch waren davon damals die Landkreise Gütersloh und Warendorf betroffen. Diese Regelung betreffe im Kern ausschließlich den Urlaubsverkehr zu Zeiten einer Pandemie. Ausgenommen von den Quarantäneregeln sind Berufspendler, Familien mit geteiltem Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.

Seit Samstag, 3. Oktober, muss nach Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung ebenfalls zusätzlich nicht in Quarantäne, wer aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreist und sich hier maximal 24 Stunden aufhält. Dies ist die bislang einzige Neuerung.

Bei der Definition eines Risikogebiets orientiert sich Rheinland-Pfalz an der RKI-Liste.
Hier nochmals die geltenden Ausnahmen: Nicht in Quarantäne muss, wer

  • durch Rheinland-Pfalz durchreist,
  • einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen kann,
  • einen sonstigen triftigen Reisegrund hat; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen oder
  • sich als hier lebender Mensch weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder
  • täglich oder für bis zu fünf Tage beruflich (Berufspendler) oder medizinisch veranlasst in das Land Rheinland-Pfalz einreist.
  • Seit Samstag, 3. Oktober, muss nach Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung ebenfalls zusätzlich nicht in Quarantäne, wer aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreist und sich hier maximal 24 Stunden aufhält.