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Landtag nimmt bis Sommer Gestalt an – Kunst am Bau Aktion ausgerufen

Im Zuge der Generalsanierung des historischen Deutschhauses in Mainz hat nun der rheinland-pfälzische Landtag das Bewerberverfahren für sein Kunstwerk gestartet. So groß wie ein Handballfeld – rund 800 Quadratmeter – ist die Fläche, auf welcher Künstler, die sich am Wettbewerb beteiligen wollen, ihre Ideen verwirklichen können. Der Platz für die „Kunst am Bau“ liegt dabei an der Großen Bleiche prominent vor dem neuen Anbau des Deutschhauses, der im Laufe des Sommers Gestalt annehmen wird. In diesem Anbau werden das Restaurant und Besprechungsräume untergebracht.
Interessierte Künstler können sich noch bis zum 20. April bewerben: www.landtag.rlp.de unter der Rubrik „Bauen für die Demokratie“ und dem Stichwort „Wettbewerb Kunst am Bau“.

Der Kunstwettbewerb umfasst ein zweistufiges Verfahren. In einer ersten Stufe findet ein europaweites offenes Bewerberverfahren statt. „Dadurch erhoffen wir uns ein breites Teilnehmerfeld und auch Impulse aus unseren europäischen Nachbarregionen“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering. Anschließend werden in einer zweiten Stufe aus den eingereichten Bewerbungen maximal zehn Künstlerinnen und Künstler beziehungsweise Künstlergruppen ausgewählt und zur Teilnahme an einem beschränkten Wettbewerb eingeladen, in dessen Rahmen sie ihre Werke einreichen.

„Geschaffen werden soll ein Kunstwerk, das auf den Landtag als besondere Stätte der Demokratie verweist“, betont Landtagspräsident Hendrik Hering. Den Gedanken einer offenen Gesellschaft und einer transparenten Demokratie folgend, seien auch partizipative Elemente denkbar. Gewünscht wird, dass das Kunstwerk Anlaufstelle und Identifikationsmerkmal zugleich ist und sich sensibel in die städtebauliche Situation einfügt.
In der Wahl der künstlerischen Mittel sind der Kreativität der Wettbewerbsteilnehmer kaum Grenzen gesetzt. Ob Figuren oder Skulpturen, abstrakte dreidimensionale Schöpfungen, Bewegliches oder Statisches, ob flächige oder auch begehbare Kunstwerke – alles ist möglich.

Wenn der Staat baut, ist er verpflichtet, immer auch einen gewissen Anteil der Baukosten in die so genannte „Kunst am Bau“ zu investieren. Gemäß der Richtlinien des Finanzministeriums für „Kunst am Bau“ stehen anteilig an der Bausumme insgesamt bis zu 228.000 Euro für das Kunstwerk zur Verfügung.