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Landesgesetz: Mainzer Kioske müssen weiterhin um 22 Uhr schließen

Schlechte Neuigkeiten für Nachteulen: Seit einigen Wochen ist in der Innenstadt nach 22 Uhr kein Kiosk mehr geöffnet. Ärgerlich für viele, doch im Landesgesetz sind die Öffnungszeiten klar geregelt: Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadÖffnG) vom 21. November 2006 sieht eine Geschäftsöffnung an Werktagen von 6 bis 22 Uhr vor. Vielmehr hatte die Stadt bisher ein bis zwei Augen zugedrückt, was es den Kioskbetreibern ermöglichte, bis spät in die Nacht zu verkaufen. Nun erreichten die Stadtverwaltung jedoch vermehrt Anwohnerbeschwerden, die auch eine Einhaltung des Gesetzes forderten.

Wie Überprüfungen des Ordnungsamtes ergaben, hielt sich ein Drittel der insgesamt 21 Kioske nicht an die gesetzlichen Öffnungszeiten. Als bei weiteren Kontrollen immer wieder Verstöße festgestellt wurden, wurden schließlich Bußgelder verhängt. Im Wiederholungsfall könnten diese noch deutlich höher ausfallen, was die Betreiber nun einheitlich davon abhält, weiterhin nach 22 Uhr zu öffnen. Im schlimmsten Fall droht ihnen sogar eine Schließung. Das Mainzer Publikum hat sich an den Komfort der Nachtöffnung gewöhnt, für die Kioskbetreiber machte das Nachtgeschäft einen entscheidenden Teil ihres Umsatzes aus. Doch der Stadt sind in der Sache die Hände gebunden – erst eine Änderung im Landesgesetz könnte die Lage ändern.

Eine Möglichkeit, die eingeschränkten Öffnungszeiten zu umgehen, ist die Umwandlung in eine Gaststätte, wie es etwa das „Central“ am Hauptbahnhof getan hat. Dieser Vorgang ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden, etwa um Sitzmöglichkeiten und Toiletten einzubauen. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Gaststätte auch als solche genutzt wird. Aber letztlich reicht bei vielen Kiosken schlicht und einfach der Platz dafür nicht aus.

 

Foto: Harald Kaster