Der Ministerrat hat weitere Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen, die mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Freitag gelten. „Masken haben eine Schlüsselrolle bei der Pandemie-Bekämpfung. Da die Infektionszahlen aktuell verlässlich sinken, können wir dennoch die Maskenpflicht lockern. Mich freut besonders, dass es ab der kommenden Woche Erleichterungen für die Schüler geben wird. Für alle Jahrgänge gilt ab Montag, dass sie keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen müssen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Für alle Menschen entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien, es sei denn, es kommt zu Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber in Innenbereichen, wie im Einzelhandel und dem ÖPNV“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der heutigen Ministerratssitzung. Bei festen Sitzplätzen bei Veranstaltungen könne die Maskenpflicht zukünftig generell entfallen.
„Die Impfzahlen steigen stetig, die Infektionszahlen sinken weiter. Wir werden heute im Land die dreimillionste Impfung vorgenommen haben. Der positive Trend erweist sich als stabil. Das gibt uns Hoffnung und neue Möglichkeiten. Dank der großen Disziplin der Menschen, konsequenter Maßnahmen sowie kluger und umsichtiger Öffnungsschritte können wir erneut etwas mehr Normalität wagen. Gerade für Brautpaare und Gastronomen setzen wir ein wichtiges Zeichen für die laufende Hochzeitssaison“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Besonders freue ihn, dass Bus- und Schiffsreisen zwei Wochen früher als ursprünglich geplant gestattet würden.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig führte die Erleichterung bei der Maskenpflicht an Schulen weiter aus: „Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte hervorragend um, die Impfungen bei unseren Lehrkräften sind weit fortgeschritten und die Inzidenzen sind stark gesunken, sodass wir jetzt auch weitere Schritte gehen können. Auch auf Bitten des Landeselternbeirats haben wir entschieden, dass unsere Schülerinnen und Schüler ab der nächsten Woche keine Maske mehr während des Unterrichts und der Pausen im Freien tragen müssen. Lehrkräfte müssen ebenfalls keine Maske mehr im Unterricht tragen. Selbstverständlich steht es Schulgemeinschaften oder einzelnen Personen frei, weiterhin Maske zu tragen, wenn sie dies wünschen. Gleiches gilt, wenn Lehrkräfte zum Beispiel besonders nah an ihre Schülerinnen und Schüler herantreten oder es die pädagogische Situation erfordert.“
Folgende Bereiche werden in der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt:
– Bei der Personenbegrenzung werden unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 qm² zugelassen.
– Private Feiern werden mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, so können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden.
– In der Gastronomie werden Buffetangebote wieder möglich. Kantinen können wieder öffnen.
– Gemeinschaftseinrichtungen der Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc. öffnen wieder.
– Bus- und Schiffsreisen werden gestattet.
– Sportliche Aktivität wird draußen in einer Gruppe von bis zu 30 Personen (plus Trainer/anleitende Person) und in Innenräumen im Rahmen der Kontaktbeschränkung oder zu zehnt (plus Trainer) wieder möglich. Sinkt die Inzidenz unter 50, so können im Freien maximal 50 Personen und in Innenräumen maximal 20 Personen (bzw. 25 Personen bei reiner Kindergruppe) Sport treiben. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
– Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauer erlaubt.
– Hallenbäder und Thermen öffnen.
– Freizeitparks u.ä. können auch im Innenbereich öffnen.
– Außerschulische Bildungsangebote werden unter Beachtung unterschiedlicher Schutzmaßnahmen (insb. Testpflicht) in Präsenzform wieder möglich.
– Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht kann in Gruppengrößen analog zu den Regeln beim Sport angeboten werden. Gleiches gilt für Proben der Laienkultur. Für diese werden wieder Auftritte ermöglicht. Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste anwesend sein. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauer erlaubt.
Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.