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Krankenhäuser erhalten 62 Millionen Euro vom Land

„In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen 62 Millionen Euro pauschale Fördermittel vom Land, das sind 7,8 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz. Rheinland-Pfalz stellt den Krankenhäusern in diesem Jahr somit inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds insgesamt rund 198 Millionen Euro zur Verfügung. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser werden bis Ende 2024 insgesamt rund 230 Millionen Euro über den Krankenhausstrukturfonds erhalten, wovon rund 127 Millionen Euro Bundes- und rund 103 Millionen Euro Landesmittel sind. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz rund 200 Millionen Euro über den Krankenhauszukunftsfonds. Von den rund 200 Millionen Euro hat das Land 30 Prozent, also rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die restlichen Mittel stammen vom Bund.

Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer Änderung der Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und am 17. April 2021 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass die Krankenhäuser zur Sicherung ihrer Liquidität in der durch die Pandemie auch wirtschaftlich angespannten Lage die pauschalen Fördermittel als Gesamtbetrag bereits zum 1. Juni 2021 ausgezahlt erhalten.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen und die Aufgabenstellung der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Kranken­häuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhaus­betten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen. Die Pauschalförderung wird zusätzlich zur Einzelförderung, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen ist, und zusätzlich zur Förderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds sowie des Krankenhauszukunftsfonds gewährt.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren. „Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Die Verantwortlichen vor Ort sollen selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Durch die deutliche Aufstockung trägt das Land der Kostenentwicklung und dem gestiegenen Investitionsbedarf in diesem Bereich Rechnung“, so die Ministerin.