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Kommunal- und Europawahl im Juni schon ab 16 Jahren

Am Sonntag, 9. Juni 2024 kann gewählt werden. Neben den Kommunalwahlen für den Stadtrat, die Ortsbeiräte und  die Ortsvorsteher steht auch die Europawahl an. Hier kommt es in Deutschland in diesem Jahr zu einer Neuerung: Junge Menschen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren dürfen nach einer Wahlreform bei diesem Wahlgang in Deutschland erstmalig teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Das sind um die 3.000 Stimmen mehr in Mainz als bisher.

Eine vergleichbare Beteiligung jüngerer Wähler auf Europa-Ebene bieten zudem Österreich, Belgien, Malta und Griechenland (hier: ab 17 Jahren). Hinweis: Bei den erstgenannten Wahlen auf kommunaler Ebene bleibt es dabei, dass die Wahlberechtigung erst mit Eintritt in die Volljährigkeit mit 18 Jahren besteht.

Das Wahlbüro informiert die erstmalig wahlberechtigten jungen Menschen in Mainz. Die rund 3.000 Personen werden in einem Anschreiben darauf hingewiesen, dass absehbar eine Wahlbenachrichtigung eingehen wird, welche sie zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt.

Verbunden mit der Benennung des Wahllokals werden die 16- bis unter 18-jährigen gebeten, bei der Stimmabgabe im Wahllokal neben der Wahlbenachrichtigung auch ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich zu führen. Alternativ wird auf die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen.

Das Anschreiben wird nach Ostern zugestellt.

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