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Kitas: Stadt verlängert finanzielle Teil-Entlastung für Eltern

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch kündigte heute an, dass Eltern von Kindern in städtischen Kitas den Elternbeitrag (betrifft nur Krippen und Horte) und / oder nur den Verpflegungskostenbeitrag auf Antrag, wie bereits im Januar und im Februar, auch im März zurückerstattet bekommen können. Die Kita muss auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung nicht besucht wurde. Die konkrete Rückerstattung wird ab Mai erfolgen. Die Eltern können dabei auf Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge durch das Kita-Personal rechnen. Eltern wird ein entsprechendes Antragsformular an die Heimadresse per Post versandt. Das Antragsformular kann auch auf www.mainz.de runtergeladen werden.

Die Landeshauptstadt werde auch die Mindereinnahmen der freien Träger übernehmen, die auf die Erhebung von Beiträgen für Betreuung verzichteten. Die Verpflegung regeln die freien Träger eigenständig. Eltern, deren Kinder in einer nicht-städtischen Kita betreut werden, sollen sich bei Fragen an die Leitung ihrer Kita oder des Trägers wenden.

Um finanzielle Härten in der Kindertagespflege auszugleichen verlängert die Stadt Mainz auch hier die Regelung., Das Amt für Jugend und Familie erhöht die satzungsgemäß üblichen bis zu zehn Abwesenheitstage pro Kind um weitere 23 auf 43 Tage. Die Verwaltung gleicht somit die Förderleistung für an 43 Tagen ausgefallene Betreuung aus. Eltern und Kindertagespflegepersonen werden so gestellt, als sei das Kind regulär betreut worden. Eltern, deren Kinder in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, und Kindertagespflegepersonen sind bereits darüber informiert worden.