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Kinderunfälle im Straßenverkehr – Bilanz 2023

Mit Veröffentlichung der Jahresunfallbilanz 2023 Anfang März wurde deutlich, dass im Bereich der Unfälle mit Kinderbeteiligung signifikante Änderungen gab. Die Zahl der Kinderunfälle ist gegenüber dem Jahr 2022 um 35 Unfälle auf 264 gestiegen. Dies stellt in der 5-Jahres-Betrachtung den höchsten Wert dar.

Insgesamt wurden im Bereich des PP Mainz 251 Kinder verletzt, davon waren sie bei 51 % der Fälle Mitfahrende. Hierbei wurden sieben Kinder schwer und 120 Kinder leicht verletzt.

8 % der im Bereich des PP Mainz verunglückten Personen sind Kinder (251 von 3127). Kinder als Mitfahrende sind besonders gefährdet.

51 Kinder verunglückten als Fußgänger. 14 Kinder wurden dabei schwer verletzt. 37 Kinder erlitten leichte Verletzungen.

60 Kinder wurden als Radfahrende im Straßenverkehr verletzt. Dabei wurden sechs Kinder schwer verletzt. 54 Kinder erlitten leichte Verletzungen. Die Kinder waren im Alter zwischen 10-14 Jahren.

Es gibt viele Wege, die Kinder zu einer sicheren und verantwortungsvollen Verkehrsteilnahme führen und sie zu gewissenhaften Verkehrsteilnehmern von morgen machen. Hierzu einige Tipps und Hinweise zur Unfallprävention von der Polizei:

– Eltern tragen durch ihr „Vorbild“-liches Verhalten insbesondere in den ersten Lebensjahren maßgeblich zur Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr bei.

– Jüngere Kinder nehmen viele Eindrücke im Straßenverkehr anders wahr als Erwachsene. Sinneswahrnehmung und daraus resultierende Reaktionen müssen aktiv geschult werden. Das geht nur durch einüben in der Realität. Seien Sie aktiv in der Verkehrserziehung Ihrer Kinder und unterstützen sie wo es nötig ist.

– Erfahrungen zeigen, dass der zusätzliche Verkehr vor der Schule eher die zu Fuß gehenden Kinder gefährdet und durch das „Elterntaxi“ unnötige Konfliktsituationen geschaffen werden (Halten auf dem Bürgersteig, reger Fahrzeugverkehr vor den Kitas und Schulen – unübersichtliche Verkehrsverhältnisse, etc).

– Besonders in der Gruppe sind Kinder schnell abgelenkt oder übermütig. „Greifbare“ Argumente verstehen Kinder einfacher als Verbote. Formulieren Sie daher positiv, was das Kind tun soll und erklären Sie ihm wieso es keinen „Quatsch“ auf dem Schulweg machen soll
.
– Wenn Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind, darf der Helm nicht fehlen. Studien belegen, dass der Helm Leben retten und die schwersten Folgen minimieren kann. Tragen auch Sie einen Helm – seien Sie Vorbild!

– Wenn Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind, dann muss Anschnallen selbstverständlich sein. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in
Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten nur mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtung benutzt wird.

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