Die Quarantäneauflagen für Personen, die in das Bundesland Rheinland-Pfalz aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen, werden aufgehoben. Die bisherige Anordnung, dass sich Menschen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik nach Rheinland-Pfalz kommen, auf direktem Weg für zwei Wochen in der eigenen Häuslichkeit absondern müssen, wird mit der neuen Änderungsverordnung unwirksam.
Die Auflagen zur Quarantäne gelten weiterhin für Personen, die aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien oder Nordirland (aus sogenannten Drittstaaten) einreisen. Dies gilt auch, wenn die Einreise über ein anderes Bundesland bzw. die genannten Staaten erfolgt. Sollte die Bundesregierung in ihrem Lagebericht für bestimmte Staaten oder Regionen hohe Neuinfiziertenzahlen im Verhältnis zur Bevölkerung (mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen) ausweisen, greifen auch hier die bekannten Auflagen zur Quarantäne bei der Einreise in das Land Rheinland-Pfalz.