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Keine Maskenpflicht bei Geburten

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Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium stellt klar, dass eine Maskenpflicht für Mütter während der Geburt im Krankenhaus nicht besteht. (Ein entsprechender Artikel der Allgemeinen Zeitung sorgte für Aufsehen.) Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht eine solche Pflicht nicht vor. Das Gesundheitsministerium wird die Krankenhäuser im Land über die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz auf diesen Sachverhalt hinweisen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Äußerungen des rheinland-pfälzischen Hebammenverbandes und der Bundeselterninitiative Mother Hood hält das Gesundheits­ministerium jedoch fest, dass ein Krankenhaus weitreichende Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um die werdenden Mütter und das Personal vor Infektionen zu schützen. Sowohl die werdenden Mütter, als auch die Hebammen und das weitere geburtsbegleitende Personal sind beispielsweise geschützt, wenn das Personal im Kreißsaal eine FFP2-Maske trägt. www.corona.rlp.de.