Ab Samstag gelten in Rheinland-Pfalz verschärfte Maßnahmen für Betriebe. Dazu zählt die 2G-Regel im Einzelhandel, Einschränkung von Großveranstaltungen oder die 2G-Plus-Regelung in Innenräumen, wenn das Tragen einer Maske nicht möglich ist. „Mit den 2G-Regeln werden der Wirtschaft wiederholt harte Hygienemaßnahmen auferlegt, die nahezu wie ein Lockdown wirken. Die Verschärfung stellt insbesondere Gastronomie und Einzelhandel mitten im überlebenswichtigen Jahresendgeschäft vor enorme Probleme.
Besonders ärgerlich ist, dass erneut kaum nachvollziehbare Abgrenzungsfragen aufkommen und damit Ungerechtigkeiten einhergehen – etwa die Sortimentsabgrenzungen im Einzelhandel: Wie im vergangenen Jahr wird Sportbekleidung im Sportgeschäft nur mit 2G-Hygieneauflagen käuflich sein, wohingegen das gleiche Produkt im Discounter allein mit Maske verfügbar ist. Gleiches gilt für die Unterscheidung zwischen kosmetischen und medizinischen Behandlungen oder zwischen vorbeugenden Fitnesssport und Rehasport auf Rezept.
Auch bei „2G plus Test“, etwa in der Gastronomie, Fitnessstudios und Bädern, entsteht erhöhter Kontrollaufwand und es ist mit weniger Kundschaft zu rechnen“, so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Es ist sehr bedauerlich, dass nun wieder kleinteilige Regelungen gelten anstelle einheitlicher Hygienestandards, die von den Unternehmen mit viel Engagement und Sorgfalt umgesetzt worden sind. Mit den neuen Regeln werden erhebliche Umsatzeinbußen verbunden sein, die nun wiederholt vom Staat mit nochmals angepassten Überbrückungshilfen kompensiert werden müssen.“
Die IHKs warnen vor einem Lockdown in Raten: „Eine mehrmalige, kurzfristige Verlängerung oder gar Verschärfung der Maßnahmen wie im Winter 2020 und Frühjahr 2021 darf sich nicht wiederholen. Die Betriebe brauchen Verlässlichkeit“, erklärt Rössel.
Corona/Bund-Länder-Schalte
Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte, dass Bund und Länder in ihrer heutigen Konferenz einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel gefasst haben.
Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden, und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung benötigen, diese zu ermöglichen.
Der Bund werde zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Es soll eine Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. „Auch darüber habe ich mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Haus- und Fachärzte, der Apothekerinnen und Apotheker, des Deutschen Roten Kreuzes und der kommunalen Familie heute Morgen bei einem Runden Tisch einen engen Schulterschluss vereinbart. 100 Apothekerinnen und Apotheker haben bereits eine Zusatzqualifikation für die Corona-Impfung. 75 können im Januar hinzukommen. In Rheinland-Pfalz stehen alle bereit, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen“, so die Ministerpräsidentin.
Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, werde der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt, so ein weiterer Beschluss der Bund-Länder-Runde. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.
Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung
Zwar werde bundesweit künftig der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung inzidenzunabhängig zunächst nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich gemacht. Rheinland-Pfalz bleibe aber bei der strengeren Linie, dass überall dort, wo keine Maske getragen werden könne, auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig sei (2GPlus). Ein aktueller Test unter Aufsicht könne vor Ort vorgenommen werden. Dieser gelte dann aber nur für diesen speziellen Anlass und gelte nicht als allgemeiner Testnachweis.
Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.
Regeln für den Einzelhandel
Die 2G-Regeln werden nach dem Beschluss bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. „Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden“, so die Ministerpräsidentin. Welche Geschäfte davon ausgenommen sind, orientiert sich am Katalog der Bundesnotbremse.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen
Fußballspiele, Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, die sehr viel Publikum mit einem weiten Einzugskreis anziehen – dies ist jedenfalls ab 1.000 Personen anzunehmen – werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 10.000 Zuschauenden. „Ich liebe Fußball, aber er sollte nicht zum Gefahrenherd werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Darüber hinaus sollen medizinische Masken getragen werden. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, so die Ministerpräsidentin.
Clubs und Diskotheken
Laut Bundesbeschluss sollen spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken geschlossen werden.
Hot-Spots
In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohnern müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
Schulen
In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
Kontrollen
„Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. „Rheinland-Pfalz geht mit seinem heutigen landesweiten Kontrolltag mit gutem Beispiel voran. Die Schwerpunkt-Kontrollen ergänzen die ohnehin verstärkten Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst von Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden“, so die Ministerpräsidentin.
Infektionsschutzgesetz
Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene, zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (zum Beispiel Landkreise) angeordnet werden können.
Impfpflicht
„Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Das begrüße ich sehr“, so die Ministerpräsidentin. Es sei gut, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie könne greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
Hilfen
Hilfsinstrumente für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte und Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso werden die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert.