Enttäuschung bei der Stadt und allen Fluglärmgegnern. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Klage der Stadt Mainz gegen die Nutzung des Frankfurter Flughafens in den sogenannten Nachtrandstunden abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau vom Jahr 2007 sei rechtens. Die von Mainz vorgebrachten Punkte seien bereits in anderen Musterverfahren geklärt worden. Eine Revision ist nicht möglich.
Die Stadt hatte geklagt, weil sich auch Bewohner auf der linken Seite des Rheins von Fluglärm belästigt fühlen. Mainz wollte unter anderem erreichen, dass nach dem Bau einer neuen Landebahn an Wochentagen nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine Flugzeuge starten oder landen. Verkehrsdezernentin Katrin Eder will das Thema Fluglärm aber trotz der Niederlage nicht zu den Akten legen. Die Stadt wolle das weitere Vorgehen nun prüfen, sagte sie. Eine Möglichkeit sei es, laufende Verfahren von Privatpersonen finanziell zu unterstützen.
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