Der 1. FSV Mainz 05 wird beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Berufung gegen das im Rechtsstreit mit Anwar El Ghazi am vergangenen Freitag vom Mainzer Arbeitsgericht erlassene Urteil einlegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dr. Johan-Michel Menke, der vom 1. FSV Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Heuking, entgegnet der auch in einer Pressemeldung der 10. Kammer des Mainzer Arbeitsgerichts skizzierten Urteilsbegründung: „Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten in Berufung zu gehen.“ Bezüglich der aus dem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts für den Verein ergehenden Konsequenzen für Zahlungen und Beschäftigung des Spielers befinden sich die Parteien im Austausch miteinander.