Künftig kann sich das Personal von Kitas, Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe (HzE) auch dann ortsnah und kostenfrei auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen kann, wenn es nur kurzen Kontakt mit einer infizierten Person gegeben hat. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat eine landesweite Struktur auf die Beine gestellt, die dies ermöglicht.
Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie II, bei denen keine besonders erhöhte Gefahr einer Infektion besteht, wurden bislang nicht getestet. „Mit den zusätzlichen Testmöglichkeiten schaffen wir in Rheinland-Pfalz ein Angebot, das dem Personal in diesen systemrelevanten Bereichen mehr Sicherheit geben soll“, sagten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die SARS-CoV-2-Testung soll mittels PoC-Antigen-Test, umgangssprachlich „Schnelltests“, zügig und unkompliziert durchgeführt werden. Hierzu erhalten die Testberechtigten von ihren jeweiligen Einrichtungsleitungen einen Berechtigungsschein zur Vorlage in der Testeinrichtung. Dieser kann digital oder in Papierform ausgestellt werden. Nach Vorlage dieser Bescheinigung in der Testeinrichtung, kann die Testung durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Testeinrichtung und dem Land Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz sind rund 6.000 Kinder und Jugendliche in stationären Hilfen zur Erziehung (Heime) untergebracht, rund 3.800
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort tätig. In den teilstationären Hilfen, wie z.B. Tagesgruppen, werden rund 1.400 junge Menschen betreut, hier arbeiten rund 300 Fachkräfte.
Eine Übersicht über die zuständigen Testeinrichtungen wird ab Montag, dem 25. Januar, online einsehbar sein, sodass jede testberechtigte Person individuell und direkt einen Termin mit einer nahegelegenen Testeinrichtung vereinbaren kann. Die Voraussetzung für die Terminvereinbarung ist das Vorliegen eines Berechtigungsscheins.
Weitere Infos sind ab sofort abrufbar unter: https://s.rlp.de/schnelltestvermittlung