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Erklärung zur finanziellen Situation des Bischöflichen Stuhles Mainz

t-bartz
Diese Meldung kam gerade rein geflattert vom Bistum. Warum wohl …? Das Kreise ziehen beginnt: „Die finanzielle Ausstattung des Bischöflichen Stuhls ist in den deutschen Diözesen sehr verschieden. In Mainz ist der Bischöfliche Stuhl Eigentümer einiger weniger Grundstücke und einer Beteiligung am Gemeinnützigen Siedlungswerk mbH (GSW). Die Erträge aus dieser Beteiligung kommen direkt dem Haushalt des Bistums Mainz zu. Der Bischöfliche Stuhl erzielt in der Diözese Mainz keine eigenen wirtschaftlichen Gewinne. Es gibt auch kein Geldvermögen des Bischöflichen Stuhls. Es werden darum auch kein eigener Haushaltsplan und keine eigene Jahresrechnung erstellt. Es gibt nur einen Haushalt des Bistums, in dem auch die Einnahmen und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls enthalten sind. (Bild: Titanic 2013/10)

Dieser öffentlich zugängliche Haushalt wird vom gewählten Diözesankirchensteuerrat überwacht. Die Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bischofs. Für mögliche Konflikte gibt es einen verbindlichen Verfahrensweg bis zu einem gütlichen Ausgleich. Der Bischof kann nicht allein über Vermögen entscheiden. Er erhält pro Jahr einen Verfügungsfonds von zurzeit 38.000 Euro, den er vor allem für wissenschaftlich-kulturelle Projekte (z.B. Druckkostenzuschüsse) nutzt. Eingenommene Honorare und Preisgelder verwendet er für theologisch-pastorale, kulturelle und caritative Zwecke.“

Mehr Infos hat die Mainzer Allgemeine Zeitung.