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Dieselfahrverbot und Tempo 30 auf Rheinachse ab Juli

Auf der Rheinachse wird ab 1. Juli 2020 ein Dieselfahrverbot eingeführt. Das gab Verkehrsdezernentin Katrin Eder heute bei der Vorstellung des Luftreinhalteplans für 2020 bekannt.
Außerdem gilt ab 1. Juli Tempo 30 auf Rheinachse, Parcusstraße und Kaiserstraße. In einer Pressemitteilung kündigte die Polizei bereits an, dass es nach Einführung der neuen Regelungen auch Kontrollen des fließenden Verkehrs geben wird. Auf der Rheinstraße soll es zudem einen festen Blitzer geben.

Das Fahrverbot soll ab Juli soll für Dieselautos der Schadstoffklassen 1 bis 5 gelten sowie für alte Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Es soll entlang der Rheinachse von der Holzhofstraße bis zum Kaiser-Karl-Ring gelten. Auch die Theodor-Heuss-Brücke ist betroffen, wie Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) gegenüber der „Allgemeinen Zeitung“ sagte. Betroffene Autofahrer aus Kostheim und Kastel können dann nicht mehr über die Brücke fahren und müssen sich einen anderen Weg nach Mainz suchen.

„Komplette Innenstadt abzuriegeln, halten wir für unverhältnismäßig“

Mit dem streckenbezogenen Fahrverbot will die Stadt verhindern, dass ein Dieselfahrverbot für weite Teile der Innenstadt ausgesprochen werden muss. Andere Fahrziele in der Innenstadt können dann nach wie vor über die Holzhofstraße, Weißliliengasse und Kaiserstraße erreicht werden. „Die komplette Innenstadt abzuriegeln, halten wir für unverhältnismäßig“, so Katrin Eder.

2019 wurden an Messpunkten in der Rheinstraße und Rheinallee Stickstoff-Dioxid-Werte von durchschnittlich 49 Mikrogramm registriert. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Mit Tempo 30 in der Parcusstraße erhofft sich die Stadt, perspektivisch unter die 40 Mikrogramm zu kommen (derzeit 42 Mikrogramm).

Ob es beim Dieselfahrverbot Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen geben wird, will die Stadt nach gründlicher Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt bekanntgeben. Anwohner, die nur über die Rheinachse zu ihrem Wohnort gelangen, erhalten aber eine Ausnahmegenehmigung.

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Einlenken
Den heute neu vorgestellten Luftreinhalteplan für Mainz kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

Wir begrüßen das heute von der Stadt Mainz bekannt gegebene streckenbezogene Diesel-Fahrverbot für alle Fahrzeuge schlechter als Euro 6/VI auf der Rheinachse ab 1. Juli 2020. Die Stadt Mainz kommt damit einer Gerichtsentscheidung durch eine neue von der Deutschen Umwelthilfe angestrengten Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz zuvor. Nach allen vorliegenden Untersuchungen wird nur die konsequente Aussperrung der besonders schmutzigen Diesel-Fahrzeuge mit hohen Stickoxid-Realemissionen dazu führen, dass auch in Mainz nach nunmehr 10 Jahren endlich der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten wird und damit die Mainzerinnen und Mainzer endlich die Saubere Luft atmen können.“

Im Ergebnis werden täglich 13.000 weniger Dieselautos die Theodor-Heuss-Brücke und damit die Innenstadt von Mainz passieren. Die DUH kritisiert, dass Schadstoffmessungen an den parallel zur Rheinachse verlaufenden Straßen wie der Hindenburgstraße und der Boppstraße fehlen.

„Damit ist nicht überprüfbar, ob durch mögliche Verlagerungsverkehre die Grenzwerte zukünftig an diesen beiden Straßen überschritten werden. Ist dies der Fall, müssen zusätzlich zonale Diesel-Fahrverbote auch für die Innenstadt von Mainz erlassen werden. Ob die Entlastungswirkung auf der Rheinachse tatsächlich eintritt, hängt zudem davon ab, dass die Einhaltung des Dieselfahrverbots durch eine kontinuierliche Verkehrsüberwachung und Ahndung der Verstöße mit Bußgeldern erfolgt und Ausnahmegenehmigungen nur in wenigen begründeten Einzelfällen erteilt werden“, so Resch weiter.