Heute Abend wurden also nach intensiven Diskussionen die lang ersehnten Lockerungen bekannt gegeben. Einheitlich wie gewünscht, aber auch flexibel von Land zu Land sind sie nun – und vorsichtig wie erwartet. Zu Rheinland-Pfalz:
hier öffnen die Schulen in Teilen ab dem 27. April. Der Schulbetrieb soll mit Abschlussklassen beginnen, obersten Klassen in Grundschulen sowie mit Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen. Bis zum 29. April soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht mit reduzierten Klassengrößen sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Auch „Pausengeschehen“ und Schulbusbetrieb sollen dabei berücksichtigt werden.
An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt. Bibliotheken und Archive können geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden.
Kitas bleiben weiter geschlossen, allerdings mit einer erweiterten Notbetreuung, für alle, die sonst keine andere Betreuungsmöglichkeit finden können. Die Gebühren für die in der Krise geschlossenen Krippen und Horte, sowie für die Verpflegung, werden weiterhin ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Landeshauptstadt Mainz und der Freien Träger.
Fast alle Geschäfte öffnen wieder. Jedenfalls die mit Verkaufsflächen bis zu 800 Quadratmetern ab 20. April und: unabhängig von der Größe auch Buchhandlungen, Autohandlungen und Fahrradhändler und Telekommunikationsanbieter.
Ausgenommen davon sind Restaurants, Kneipen, Bars.
Friseure dürfen zwar noch nicht am 20. April öffnen, aber unter strengen Auflagen ab dem 4. Mai wieder Haare schneiden.
Ab dem 4. Mai dürfen dann auch Geschäfte mit einer Gesamtfläche von bis zu 2.500 qm Größe wieder öffnen. Auch hier unter Wahrung der Hygienebestimmungen und des Sicherheitsabstandes.
Ab dem 20. April 2020 nehmen die beiden großen Recyclinghöfe des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz – mit einigen gezielten Einschränkungen – den Normalbetrieb wieder auf. Ab dem 4. Mai öffnen auch die Wertstoffhöfe in den Stadtteilen.
Aktualisierung für Mainz:
Städtische Museen, Archive und Bibliotheken sowie das Peter-Cornelius-Konservatorium und die Volkshochschule Mainz bleiben für die Öffentlichkeit bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Bis dahin wird ein Konzept für eine Öffnung unter entsprechenden Hygienemaßnahmen erarbeitet.
Leider weiterhin ein Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August. Die Mainzer Johannisnacht fällt dem also zum Opfer. Sowie wohl alle Summer in the City Konzerte und das KUZ Hinterhof Festival. Auch der Weinmarkt das erste Wochenende ist betroffen. „Alle größeren Events, die man sich so vorstellen kann, werden nicht stattfinden“, so Malu Dreyer, Näheres soll in zwei Wochen definiert werden.
In Mainz fallen zudem weitere größere Veranstaltungen aus: das Weinfest im Kirchenstück (3. bis 6. Juli), die Bierbörse am Rheinufer (10. bis 12. Juli), die Mainzer Sommerlichter (24. bis 26. Juli), Sommerschwüle, Seniorensommerfest, Marktfrühstück. Der Gutenberg-Marathon und das Open Ohr wurden bereits abgesagt. Hinzu kommen Weinfeste und Kerben in den Stadtteilen sowie Veranstaltungen der Reihe „Mainz lebt auf seinen Plätzen“. Alle Stadtteilfeste werden bis einschließlich Juli 2020 abgesagt. Ob und welche Stadtteilfeste ab August 2020 stattfinden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Unklar ist auch noch, ob Fußballspiele unter Ausschluss von Zuschauern noch vor dem 31. August wieder stattfinden können.
Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Dies kann sich jedoch in zwei Wochen ändern. Dann werden die neuen Lockerungen bekannt gegeben.
Auch eingeschränkte Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden weiterhin festgehalten. Für Risikogruppen, insbesondere in Pflege- und Seniorenheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Allerdings soll dies nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.
Industrie und Mittelstand arbeitet weiter. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen auch auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsgrundlage sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.
Auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollte man verzichten, ist aber kein Verbot. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland nur für notwendige nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende bleibt weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der vom Bund vorgegebenen Musterverordnung vom 8.4.2020 vorgesehen. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.
Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten.
Es wird empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es aber nicht.
Die öffentlichen Gesundheitsdienste sollen mehr Personal bekommen – mindestens fünf Personen pro 20.000 Einwohner. In von Covid-19 besonders betroffenen Gebieten sollen es mehr sein.
Bund und Länder sprechen sich für digitales Kontakt-Tracing per App auf freiwilliger Basis aus.
Die Kapazität für Corona-Tests in Deutschland soll bei bis zu 650.000 pro Woche liegen.
Der Bund will die Länder und kassenärztlichen Vereinigungen dabei unterstützen, Schutzausrüstung zu beschaffen.