Gut zwei Jahre nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) steigen die Beschwerden, Meldungen und Nachfragen zu Datenschutzfragen in Rheinland-Pfalz weiter an. So werden immer mehr Datenpannen angezeigt. „Während die Zahl 2018 bei 105 und 2019 bei 319 lag, sind in den ersten acht Monaten dieses Jahres bereits 388 Datenpannen durch private und öffentliche Stellen gemeldet worden“, sagt Datenschutzbeauftragter Prof. Dieter Kugelmann auf einer Pressekonferenz. Ein Schwerpunkt liegt insbesondere bei der Kontakterfassung in Restaurants und anderen Einrichtungen. Seit April hat der LfDI rund 40 Beschwerden und Hinweise mit (mutmaßlichen) Datenschutzverstößen gemeldet bekommen sowie 55 Anfragen allgemeiner Art von Bürgern und kontakterfassenden Stellen. Der LfDI hat rund 30 rechtliche Hinweise unter anderem an Restaurants verschickt, weil die Daten nicht korrekt erfasst wurden. Es wurden auch mehrere Verwaltungsverfahren eröffnet.
In einem offensichtlichen Missbrauchsfall wurde eine 16-Jährige, die in Mainz ein Restaurant besuchte und ihre Kontaktdaten angab, noch während des Restaurantbesuchs per WhatsApp angeschrieben, ob man sich nicht nach dem Restaurantbesuch treffen könne. In einem anderen Fall beachtete eine staatliche Behörde (Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD) nicht den Datenschutz im Rahmen von Telefonkonferenzen: Da den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verschiedener Sitzungen jeweils die gleiche PIN gegeben wurde, konnte sich ein Unbefugter in eine Schaltkonferenz eines Personalratsgremiums einwählen.
An den LfDI wenden sich regelmäßig Mietinteressenten, die Beschwerde einlegen, weil Vermieter, Wohnungsverwalter und Makler sehr weitreichende Informationen von Interessenten verlangen. Erlaubt ist es zu diesem frühen Zeitpunkt lediglich, Kontaktdaten zu erfassen. Der LfDI sprach in dem Zusammenhang eine Verwarnung gegenüber dem Immobilienunternehmen GAG Ludwigshafen aus. Die GAG hatte von einer älteren Dame, die eine langjährige, zuverlässige Mieterin ist, weitgehende Finanzauskünfte verlangt, weil diese sich für eine neue Wohnung interessiert hatte. In einem skurrilen Fall handelte eine pfälzische Rechtsanwaltskanzlei grob fahrlässig: Sie verwechselte zwei Personen, prüfte die Daten nicht und schickte daher zu jemand völlig Unbeteiligten einen Gerichtsvollzieher.