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Corona: Der Öffnungs-Plan für Rheinland-Pfalz!

Mit langsamen Schritten tippelt man aus dem Lockdown heraus. Nach der gestrigen „Kanzler-Schalte“ heute der vage Plan der Umsetzung für Rheinland-Pfalz für die nächsten Wochen: „Bis zu den Osterferien werden alle Klassen wieder in die Schule gehen. Es bleibt aber beim Wechselunterricht. Wir verstärken zusätzliche Förderangebote für die Kinder. Auch der Einzelhandel und die Gastronomie brennen darauf, wieder zu öffnen. Die steigenden Temperaturen werden uns zusätzlich helfen, dass die Gastronomie zumindest im Außenbereich wieder öffnen kann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die nächste MPK am 22. März soll sich im Schwerpunkt mit dem Reisegeschehen beschäftigen. Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Perspektive für Hotels, Ferienwohnungen und Wohnmobiltourismus über Ostern ein.

Impfen nimmt weiter Fahrt auf

„Wir freuen uns auf die Aussicht, dass wir spätestens ab April so viel Impfstoff bekommen, dass wir auch die niedergelassenen Ärzte in die Impfstrategie über die Großhandelslogistik einbeziehen können“, so Malu Dreyer weiter. Gesundheitsminister Spahn hatte zuvor bei der Ministerpräsidentenkonferenz dargelegt, dass er erwarte, dass ab Ende März / Anfang April sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung stehe. Allein in den rheinland-pfälzischen Impfzentren stehen in dieser und der kommenden Woche 50.000 Erstimpfungen an. Geplant sei ein Zweiklang aus Öffnen und Testen. Die jeweiligen Schritte sollen im Abstand von zwei Wochen erfolgen, um zu sehen, wie sich die einzelnen Schritte auf das Infektionsgeschehen auswirken.

Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Die genauen Schnelltestzentren werden am Wochenende bekannt gegeben. Ein positives Ergebnis eines selbst durchgeführten Testes müsse durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Öffnungsperspektiven

Nach dem ersten Öffnungsschritt am 22. Februar, als Grundschulen wieder im Wechselunterricht gestartet sind und Friseure wieder öffnen durften, folgen ab dem 8. März weitere Öffnungsschritte.

Mehr private Kontakte möglich

„Mir war wichtig, dass wir auch im privaten Bereich zu einer Entlastung kommen. Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am 8. März können Vorschulkinder in Rheinland-Pfalz wieder in die Kita – ab 15. März entfällt der „dringende“ Appell

„Bildung steht für mich an erster Stelle. Deswegen habe ich mich massiv dafür eingesetzt, dass Erzieher und Erzieherinnen sowie Grundschullehrer und -lehrerinnen in der Impfreihenfolge vorgezogen werden. In Rheinland-Pfalz wird diese Berufsgruppe bis zum 15. März ihre erste Impfung erhalten haben. Sie können sich darüber hinaus schon jetzt jederzeit anlasslos testen lassen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Deswegen könnten die Vorschulkinder bald in die Kitas zurückkehren. Ab 15. März 2021 werde der Elternappell zurückgenommen. Es bleibe beim Betrieb der Kitas unter Coronabedingungen unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens.

Zweiter Öffnungsschritt ab 8. März

Ab dem 8. März öffnet der komplette Einzelhandel wieder.

Und auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z.B. Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.

Inzidenzabhängige Öffnungen ab 8. März

Sollte die Infektionslage nicht stabil unter 50 bleiben, sei bei einer Infektionslage zwischen 50 und 100 zumindest eine generelle Öffnung des Einzelhandels erst Anfang April möglich. „Im Moment bewegt sich die Inzidenz zwischen 48 und 52. Wir sind gut beraten, sehr akribisch vorzugehen. Wir haben gute Perspektiven, aber auch eine hohe Verantwortung“, so Malu Dreyer. Klar sei jetzt schon, in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 100 werde es diese Öffnungsschritte nicht geben.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen.

Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.

„Ganz wichtig, besonders auch für die jungen Menschen, dass kontaktfreier Außensport wieder etwas mehr möglich sein wird, insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Hier werden auch Gruppenangebote ermöglicht“, so Malu Dreyer.

„Steigt die 7-Tagesinzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, ziehen wir ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Notbremse und kehren zu den heute gültigen Regelungen zurück.“

Vierter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab 22. März

Wenn die 7-Tagesinzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung. Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.

Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

Wirtschaftshilfen und Härtefallfonds für Fälle, die bislang durchs Raster fielen

„Bund und Länder stehen mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin an der Seite der Unternehmen. Allein seit November wurden über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes über 8 Milliarden Euro ausgezahlt. Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten. Mit der sogenannten Erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro kann ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden. Mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds wollen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details der Regelung werden bis zur nächsten Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien geklärt“, so die Ministerpräsidentin.

Grenzregime in den Regionen, die an das Virusvariantengebiet Moselle angrenzen

Unabhängig von der Ministerpräsidentenkonferenz informierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer darüber, dass es keine temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen gibt. „Es findet eine enge Abstimmung der Einsatzmaßnahmen an der deutsch-französischen Grenze mit den zuständigen Stellen des Saarlandes und in Rheinland-Pfalz sowie der französischen Seite statt, um ein gemeinsames regionales Vorgehen sicherzustellen. Im Falle von etwaigen Feststellungen im Rahmen der bestehenden Grenzfahndungsmaßnahmen (z.B. Pendler ohne aktuellen Test) wird man die betreffenden Einreisenden auf die Rechtslage hinweisen, gegebenenfalls an das nächstgelegene Testzentrum verweisen und das örtliche Gesundheitsamt informieren.“