Die Corona-App ist aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann „datenschutzrechtlich okay“. „Das Herunterladen und das Nutzen ist freiwillig, und die gesammelten Daten werden dezentral auf den einzelnen Smartphones gespeichert. Diese beiden Prinzipien haben aus Datenschutz-Sicht eine immens große Bedeutung“, sagt Kugelmann. „Man kann sie sich guten Gewissens herunterladen. Ob sie tauglich ist, ist eine Frage des Gesundheitsschutzes. Allerdings darf die App nicht zur Dauerlösung werden: Wenn die Corona-Pandemie besiegt ist, sollte die App der Vergangenheit angehören und nicht mehr auf den Smartphones aktiviert sein.“
Kugelmann weiter: „Jede Bürger sollte sich aber bewusst machen, dass die neu auf den Smartphones gesammelten Daten das Ziel von kriminellen Hacker-Angriffen werden könnten. Man sollte daher überlegen, auf seinem Smartphone eine Anti-Virus-Software zu installieren. Dort wo viele Menschen sensible Daten eingeben und speichern, sollte dieses selbstverständlich sein.“
„Die ursprünglichen Pläne zur Corona-Warn-App waren aus Datenschutz-Sicht furchterregend“, so Kugelmann. „Es ist ein großer Erfolg für die Datenschützer der Länder und des Bundes, dass die App nun anders konzipiert wurde. Neben der dezentralen Speicherung und Anonymisierung der Kontaktdaten wird auf die Erhebung von Standortdaten verzichtet. Auch die Entwicklung des Programmcodes erfolgte transparent. Zudem werden die Daten nach zwei Wochen gelöscht. Es ist allerdings sehr wichtig, dass das Freiwilligkeits-Prinzip der App nicht Schritt für Schritt ausgehöhlt wird: Es darf nicht passieren, dass etwa Gaststättenbetreiber, Konzertveranstalter oder private Busunternehmer irgendwann sagen: ‚Wir akzeptieren nur Kunden und Gäste, die die App heruntergeladen haben‘.“ Der Datenschutzbeauftragte weiter: „Mit der nun vorliegenden App werden – so meine erste Bewertung – die Freiheitsrechte geachtet. Auch während der Pandemie dürfen wir nicht vorschnell Freiheitsrechte aufgeben, erst recht nicht, wenn es dem effektiven Gesundheitsschutz gar nicht dient oder nicht angemessen ist. Es besteht kein Zweifel, dass die Bekämpfung der Pandemie weiterhin Priorität genießen muss. Dies muss aber in einem rechtsstaatlichen Rahmen geschehen, damit die staatliche Ordnung nicht erodiert.“