Die CDU Mainz fordert Verkehrsdezernentin Steinkrüger auf, das derzeit in der Rheinachse und Kaiserstraße ausgeschilderte Tempolimit unverzüglich zu beenden und die entsprechenden Schilder abzubauen. Wie der Kreisvorsitzende und verkehrspolitische Sprecher Thomas Gerster erklärte, habe sich herausgestellt, dass es für dieses Tempolimit keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr gibt.
Tempo 30 auf einer Bundesstraße dürfe von der unteren Verkehrsbehörde, also hier der Stadt Mainz, als Auftragsangelegenheit nur mit entsprechender Genehmigung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) verfügt werden. Wie eine im letzten Stadtrat auf eine entsprechende Anfrage der CDU erteilte Auskunft der Verwaltung ergab, gäbe es keine gültige Genehmigung mehr zum Aufrechterhalten der Tempo 30-Strecken.
Zwar hat der Landesbetrieb Mobilität am 22.06.2020 die Einrichtung der Tempo 30-Strecken auf der Bundesstraße genehmigt, die erstreckte sich aber lediglich für eine Pilotphase, die am 30.06.2021 endete. Im Folgenden sei laut Auskunft der Verwaltung die Rechtsgrundlage für die Tempo 30-Strecken der vom Stadtrat beschlossene Luftreinhalteplan. Dieser könne allerdings keine Rechtsgrundlage sein, da der Stadtrat in Auftragsangelegenheiten – und eine solche ist das Straßenverkehrsrecht – keine Entscheidungskompetenz hat.
„Die Tempo 30 Strecken auf der Rheinachse und in der Kaiserstraße sind somit illegal. Es ist daher höchste Zeit, dass die Verwaltung die Schilder wieder abbaut,“ fordert Gerster. Es sei auch nicht auszuschließen, dass sämtliche seit dem 01.07.2021 verhängten Strafzettel unzulässig gewesen seien. „Wieder einmal versuchen – wie bei den illegal angebrachten Piktogrammen – die beiden grünen Verkehrsdezernentinnen Eder und Steinkrüger hier ein besondere Mainzer Landrecht ohne jegliche Rechtsgrundlage einzuführen“, so Gerster abschließend, “ es bleibt also nur die Option: Schilder weg oder Rücktritt.“
Grüne: CDU mit Vollgas im Rückwärtsgang
Dazu Jonas König, Vorsitzender der Mainzer GRÜNEN: „Die Mainzer CDU hat in der Verkehrspolitik den Rückwärtsgang eingelegt und gibt jetzt auch noch Vollgas. Dabei hat die erst vor kurzem vorgelegte Studie zu den Auswirkungen von Lärmbelastung gezeigt: Lärm macht krank. Lärmschutz ist also Gesundheitsschutz. Tempo 30 reduziert Lärm, erhöht die Verkehrssicherheit und sorgt für bessere Luft.
Völlig auf Geisterfahrt ist die CDU mit ihrer erneuten Rücktrittsforderung an unsere Verkehrsdezernentin. Die Verwaltung setzt den vom Stadtrat beschlossenen Luftreinhalteplan um. Ich rufe die CDU in diesen polarisierten Zeiten zur Rückkehr zur Sachpolitik auf. Denn reflexhafte und unbegründete Rücktrittsforderungen untergraben das Vertrauen in unsere Stadtverwaltung.“
Verkehrsdezernat plant weitere Tempo 30-Zonen
Die Kommunen sind zudem verpflichtet, einen „Lärmaktionsplan“ aufzustellen. Dieser soll einerseits aufzeigen, welche Gebiete besonders von Lärm betroffen sind. Andererseits sollen Maßnahmen getroffen werden, um Lärm und damit die Belastung für die dort lebenden Menschen zu reduzieren.
Eine zentrale Maßnahme laut Lärmaktionsplan, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren. Tempo 30 infrage kommen laut Plan nachts unter anderem die Straßen „An der Phillipsschanze“, „An der Goldgrube“ und „Fichteplatz“ sowie die Pariser Straße und die Geschwister-Scholl-Straße. Darüber hinaus soll Tempo 30 in den Bereichen, in denen das Limit zur Luftreinhaltung angeordnet wurde, auch mit Blick auf den Lärmschutz beibehalten werden.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird aktuell gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG zur Beteiligung der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Er liegt vom 27. Mai bis zum 5. Juli für jedermann zur Einsicht aus:
– im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46, Empfang (Erdgeschoss) sowie
– beim Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C, Erdgeschoss), als auch
– im Internet unter www.mainz.de/umweltamt unter dem Reiter „Aktuelles“.
Sofern hierzu Anregungen, Hinweise oder Einwendungen bestehen, können diese schriftlich an die Landeshauptstadt Mainz,
Grün- und Umweltamt, Postfach 3820, 55028 Mainz
oder per Email an laermaktionsplanung@stadt.mainz.de unter Angabe der Wohnanschrift bis spätestens 8.7.2024 vorgebracht werden.
Die Eingaben werden bei der Bearbeitung des Lärmaktionsplans geprüft und – soweit zielführend – berücksichtigt.
Wenn der Luftreinhalteplan für Herrn Gerster keine Rechtsgrundlage darstellt, weiß der Wähler nun zumindest, wie die Mainzer CDU zur Forderung nach sauberer Luft und zum Umweltschutz im Verfassungsrang steht!
Da muss niemand zurücktreten, sondern die CDU muss einfach genügend Wähler für eine eigene Mehrheit von sich überzeugen, alles andere ist nichts als heiße Luft.
Ein Grund CDU zu wählen.
Und für den Satz wär mir vor 20 Jahren die Hand beim schreiben abgefallen. Aber bei dem Irrsinn der von der anderen Seite kommt, der nichts bringt und allen schadet bleibt einem kaum noch eine andere Möglichkeit
Die Verkehrspolitik der Mainzer CDU richtet sich offenbar an eine Klientel, die sogar auf’s Klo am liebsten mit dem Auto fahren würde.
Mit 30 in der Stadt fährt sichs entspannt und sicher
Das soll bleiben